141 Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen (NRW), darunter Praxen, Kliniken und Labore, wurden mittels einer Überwachungsaktion des staatlichen Arbeitsschutzes dahingehend geprüft, wie gut ihre Patienten, Ärzte und medizinischen Assistenzkräfte vor der Strahlenbelastung bei Herzkatheter-Untersuchungen geschützt sind. Gravierende Mängel hat es nicht gegeben, sodass keine sofortige Stilllegung der Röntgengeräte nötig war. Dennoch fiel das Ergebnis nicht positiv aus. Von den 141 Einrichtungen mit insgesamt 265 Herzkatheter-Arbeitsplätzen konnten gerade einmal vier als mängelfrei ausgewiesen werden.
Umgekehrt wurden also in 137 Einrichtungen Mängel gefunden und in rund jeder zweiten Einrichtung (71 Einrichtungen) wurden sogar gleich zehn Mängelpunkte oder mehr festgestellt. Bei der Überprüfung wurde sich an die gesetzlichen Vorgaben bei der Anwendung von Röntgenstrahlen gehalten. Dem entsprechend galten als Untersuchungskriterien die Fachkunde der Beschäftigten, die durchzuführende Sachverständigenprüfung an den Röntgengeräten, die Gefährdungsbeurteilung sowie die Unterweisung und Schutzausrüstung der Beschäftigten.
In insgesamt acht Fällen musste die Nutzung von Geräten durch externe Mitarbeiter untersagt werden, weil sie über keine entsprechende Genehmigung verfügten. Eine besondere Auffälligkeit war im Bereich der Fachkunde festzustellen. Gut ein Drittel der Mängel bezogen sich auf diesen Faktor. So konnten Kardiologen einen Nachweis über die Fachkunde für die „Notfalldiagnostik“ nachweisen, nicht aber eine Nachweis über die sonstige erforderliche Fachkunde. Dabei ist diese von hoher Bedeutung im Strahlenschutz, wohingegen die Fachkunde „Notfalldiagnostik“ im medizinischen Bereich zur niedrigsten Gruppe gehört und nicht ausreichend ist für den Herzkatheter-Arbeitsplatz.
„Die hohe Anzahl der gefundenen Mängel zeigt mir, dass die Kontrolle der Herzkatheter-Arbeitsplätze überfällig war. Bei derartigen Untersuchungen oder Eingriffen müssen die Strahlenbelastungen für die Patienten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so gering wie möglich sein. Das medizinische Personal entsprechend aus- und weiterzubilden, trägt ganz wesentlich dazu bei“, bewertete Karl-Josef Laumann, NRW-Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die Ergebnisse.
Aus diesem Grund musste von der Überwachungsstelle 50 Verfahren eingeleitet werden, die von 55 Euro Verwarnungsgeld bis hin zu 5.000 Euro Bußgeld reichen.
Quelle: Landesregierung NRW