Eine Bluttransfusion mit der falschen Konserve führte zum Tod.
Die Verwechs­lung einer Blutkon­serve endete für eine 81 Jahre alte Patien­tin tödlich. Bild: Marzena Osuchowicz/Freeimages.com

Am 4. Dezem­ber vergan­ge­nen Jahres hat sich ein tragi­scher Fall im St.-Martini-Krankenhaus in Duder­stadt (Landkreis Göttin­gen) zugetra­gen. Eine 81 Jahre alte Patien­tin hatte sich einer Blutge­fäß­ope­ra­tion am Bein unter­zo­gen und starb zwei Tage später, da anschei­nend die Blutkon­ser­ven während einer Bluttrans­fu­sion verwech­selt wurden.

Medien­be­rich­ten zufolge hatte die später Verstor­bene die Blutkon­serve einer fast namens­glei­chen Patien­tin erhal­ten, die sich zeitgleich wegen einer Behand­lung in dem Kranken­haus aufhielt. Aufgrund des unnatür­li­chen Todes­falls wurde sofort die Göttin­ger Staats­an­walt­schaft einge­schal­tet, die darauf­hin gegen zwei behan­delnde Ärzte wegen fahrläs­si­ger Tötung ermit­telt hat. Den Ärzten wurde unmit­tel­bar nach dem Todes­fall frist­los gekün­digt.

Anästhe­sist klagt gegen seine Kündi­gung

Der Vorfall hat nun ein weite­res Nachspiel, denn einer der Ärzte, der als Anästhe­sist in dem Kranken­haus tätig war, klagt jetzt gegen seine Kündi­gung, da er nicht für den Vorfall verant­wort­lich gemacht werden könne. Zum einen habe das Labor die Blutkon­ser­ven verwech­selt, sodass es sich damit um ein Organi­sa­ti­ons­ver­schul­den des Kranken­hau­ses handele. Zum anderen macht er geltend, dass er nicht die ausdrück­li­che Anwei­sung für eine Trans­fu­sion gegeben habe.

Dem wird entge­gen gesetzt, dass kein sogenann­ter „Bedside-Test“ durch­ge­führt wurde, bei dem unmit­tel­bar am Patien­ten­bett die Blutgruppe des Patien­ten bestimmt wird. Dieser Test ist vor jeder Bluttrans­fu­sion obliga­to­risch durch­zu­füh­ren und soll eine mögli­che Verwechs­lung verhin­dern. Das Arbeits­ge­richt Göttin­gen wird sich diese Woche mit dem Fall ausein­an­der­set­zen.