Notfallkarte
Die Divi-Kinder­no­fall­karte für den Einsatz im Rettungs­wa­gen (Ausschnitt) Bild: DIVI

„Die DIVI-Kinder­not­fall­karte soll die Anwen­dung von Medika­men­ten beim Kinder­not­fall deutlich erleich­tern”, wünschen sich die feder­füh­ren­den Sekti­ons­mit­glie­der Dr. Bernd Lands­leit­ner und Profes­sor Florian Hoffmann. Sie betonen: „Je schnel­ler die Karte in jedem Rettungs­wa­gen verfüg­bar ist, desto besser!“

In der DIVI-Kinder­not­fall­karte wird auf eine Verdün­nung weitest­ge­hend verzich­tet, da der Verdün­nungs­vor­gang, beson­ders im Notfall, eine zusätz­li­che Fehler­quelle darstellt. Plaka­tiv und farblich gut zu unter­schei­den stellt die Karte die Angabe der zu appli­zie­ren­den Medika­mente in Milli­li­tern dar. Die wichtigs­ten und unter­schied­li­chen Medika­mente sind nach Indika­tio­nen sortiert.

Kinder­not­fall ist immer eine Heraus­for­de­rung

„Kinder­not­fälle sind zum Glück selten“, betont Florian Hoffmann, der als Oberarzt im Dr. von Hauner­schen Kinder­spi­tal in München arbei­tet. Der derzei­tige Anteil von Kinder­not­fäl­len liegt bei unter zehn Prozent. So stellt selbst für die Teams in Kinder­not­auf­nah­men der lebens­be­droh­li­che Notfall eines kleinen Menschen keine klini­sche Routine dar.

„Das bedeu­tet eine zusätz­lich erhöhte Stress­be­las­tung für das Team und damit eine große Fehler­quelle in der Behand­lung“, betont Bernd Lands­leit­ner, leiten­der Oberarzt der Abtei­lung Anästhe­sie und Inten­siv­me­di­zin der Cnopf­schen Kinder­kli­nik in Nürnberg.

Notfall­karte: Gabe von Medika­men­ten für Kinder nie ohne unter­stüt­zen­des System

Entspre­chend wird im Kinder­not­fall bereits seit 2021 empfoh­len: Keine intra­va­sale Gabe von Medika­men­ten, die eine geringe thera­peu­ti­sche Breite aufwei­sen oder bei Fehldo­sie­rung großen Schaden anrich­ten können (wie zum Beispiel Adrena­lin oder Analge­tika), ohne vorhe­rige Überprü­fung durch ein unter­stüt­zen­des System.

Dies können kogni­tive Hilfen wie zum Beispiel eine Tabelle oder ein Lineal sein. „Hier orien­tie­ren wir uns bereits an der S2k–Leitlinie Medika­men­ten­si­cher­heit bei Kinder­not­fäl­len, die unter DIVI-Betei­li­gung entstan­den ist“, so Lands­leit­ner.

Die DIVI-Kinder­not­fall­karte stellt jetzt eine solche kogni­tive Unter­stüt­zung dar. Die Karte darf, soll und kann weiter­ge­ge­ben, empfoh­len und verviel­fäl­tigt werden!

Die DIVI-Kinder­not­fall­karte hier herun­ter­la­den!