Laut der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz entpuppen sich die seit Beginn des Jahres geltenden Pflegepersonaluntergrenzen als „administratives Monstrum“. Zurecht habe die Regierung eine Pflegestärkungsinitiative, wozu auch die Regelung zu Personaluntergrenzen gehört, auf den Weg gebracht. Allerdings sei diese so konzipiert, dass die Pflege kaum davon profitiere, so der Vorwurf der Pflegekammer. „Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingeführten Pflegepersonaluntergrenzen haben sich leider als ein administratives Monstrum entpuppt“, sagt Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.
Er erkenne den eindeutig guten Willen hinter der Regelung, doch der Nutzen gegenüber dem hohen bürokratischen Aufwand sei zu niedrig. Mai fordert daher eine vollumfängliche Refinanzierung der dadurch entstehenden Kosten.
DKG: Kliniken liefern geforderten Informationen
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte zuletzt gemeldet, dass ausnahmslos alle Krankenhäuser ihre Anmeldung fristgerecht vollzogen haben. Laut DKG muss für rund vier Millionen Patienten in über 800 Kliniken der Personaleinsatz erfasst und an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übermittelt werden. Wie auch die rheinland-pfälzische Pflegekammer sieht die DKG darin einen hohen bürokratischen Mehraufwand.
Die Kliniken zeigen mit der termintreuen Meldung, dass „sie konstruktiv an diesem für sie schwierigen gesetzlichen Vorhaben mitarbeiten“, so Dr. Gerald Gaß, Präsident der DKG. „Es ist natürlich Ziel aller Kliniken, eine möglichst gute personelle Ausstattung zu erreichen und zu sichern. Aber der Arbeitsmarkt ist schwierig“, erklärt Gaß weiter. Dieser schwierigen Aufgaben wolle man sich aber selbstverständlich stellen.
Die eingeführten Pflegepersonaluntergrenzen gelten seit Januar 2019 für die vier pflegesensitiven Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Auf diese Weise will man dafür sorgen, dass es in den diesen Bereichen zu keiner personellen Unterbesetzung kommt. Für die Intensivmedizin gilt eine Grenze von maximal 2,5 Patienten pro Pflegekraft in den Tagschichten, in den Nachtschichten liegt sie bei 3,5 Patienten.
Quelle: DKG, Landespflegekammer RLP