Laut der Landes­pfle­ge­kam­mer Rhein­land-Pfalz entpup­pen sich die seit Beginn des Jahres gelten­den Pflege­per­so­nal­un­ter­gren­zen als „adminis­tra­ti­ves Monstrum“. Zurecht habe die Regie­rung eine Pflege­stär­kungs­in­itia­tive, wozu auch die Regelung zu Perso­nal­un­ter­gren­zen gehört, auf den Weg gebracht. Aller­dings sei diese so konzi­piert, dass die Pflege kaum davon profi­tiere, so der Vorwurf der Pflege­kam­mer. „Die von Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn einge­führ­ten Pflege­per­so­nal­un­ter­gren­zen haben sich leider als ein adminis­tra­ti­ves Monstrum entpuppt“, sagt Dr. Markus Mai, Präsi­dent der Landes­pfle­ge­kam­mer Rhein­land-Pfalz.

Er erkenne den eindeu­tig guten Willen hinter der Regelung, doch der Nutzen gegen­über dem hohen bürokra­ti­schen Aufwand sei zu niedrig. Mai fordert daher eine vollum­fäng­li­che Refinan­zie­rung der dadurch entste­hen­den Kosten.

DKG: Klini­ken liefern gefor­der­ten Infor­ma­tio­nen

Die Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG) hatte zuletzt gemel­det, dass ausnahms­los alle Kranken­häu­ser ihre Anmel­dung frist­ge­recht vollzo­gen haben. Laut DKG muss für rund vier Millio­nen Patien­ten in über 800 Klini­ken der Perso­nal­ein­satz erfasst und an das Insti­tut für das Entgelt­sys­tem im Kranken­haus (InEK) übermit­telt werden. Wie auch die rhein­land-pfälzi­sche Pflege­kam­mer sieht die DKG darin einen hohen bürokra­ti­schen Mehrauf­wand.

Die Klini­ken zeigen mit der termin­treuen Meldung, dass „sie konstruk­tiv an diesem für sie schwie­ri­gen gesetz­li­chen Vorha­ben mitar­bei­ten“, so Dr. Gerald Gaß, Präsi­dent der DKG. „Es ist natür­lich Ziel aller Klini­ken, eine möglichst gute perso­nelle Ausstat­tung zu errei­chen und zu sichern. Aber der Arbeits­markt ist schwie­rig“, erklärt Gaß weiter. Dieser schwie­ri­gen Aufga­ben wolle man sich aber selbst­ver­ständ­lich stellen.

Die einge­führ­ten Pflege­per­so­nal­un­ter­gren­zen gelten seit Januar 2019 für die vier pflege­sen­si­ti­ven Berei­che Inten­siv­me­di­zin, Geria­trie, Kardio­lo­gie und Unfall­chir­ur­gie. Auf diese Weise will man dafür sorgen, dass es in den diesen Berei­chen zu keiner perso­nel­len Unter­be­set­zung kommt. Für die Inten­siv­me­di­zin gilt eine Grenze von maximal 2,5 Patien­ten pro Pflege­kraft in den Tagschich­ten, in den Nacht­schich­ten liegt sie bei 3,5 Patien­ten.

Quelle: DKG, Landes­pfle­ge­kam­mer RLP