Pflegebedürftige erhalten von der Pflegeversicherung Geld für die Unterstützung im Alltag. Abhängig sind die Leistungen von der Pflegestufe. Einige davon werden aber für alle Pflegegrade gezahlt.
So erhalten beispielsweise alle Pflegebedürftigen 4.000 Euro für den barrierefreien Umbau der Wohnung und einen Entlastungsbeitrag von 125 Euro, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Auch werden Aspekte wie Mobilität und psychische Problemlagen beachtet, sowie die Gestaltung des Alltagslebens.
Welche Leistungen kriegen Pflegebedürftige unabhängig von ihrer Pflegestufe?
Unabhängig vom Grad bekommen Pflegebedürftige die folgenden Leistungen:
- 40 Euro für Pflegehilfsmittel
- 125 Euro Entlastungsbetrag bei häuslicher Pflege
- 4.000 Euro für den barrierefreien Umbau der Wohnung
- 25,50 Euro im Monat für einen Hausnotruf
Ab dem zweiten Pflegegrad kommen weitere Leistungen hinzu. So gibt es 1.774 Euro für Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen. Weitere Details gibt es in einer Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums zum Thema Pflege.
Wie viel Geld bekomme ich 2023 mit Pflegegrad 2?
Im Pflegegrad 2 bekommen Menschen ein Pflegegeld in Höhe von 316 Euro, wenn sie von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden. Erfolgt die Pflege durch einen professionellen Dienst, steht ihnen 724 Euro zu.
Wenn sich Menschen dafür entscheiden, für gewisse Zeiträume am Tag oder in der Nacht professionell betreut zu werden, kommen noch 689 Euro hinzu.
Wie viel Geld bekomme ich 2023 mit Pflegegrad 3?
Für den Pflegegrad 3 sind bei der Pflege durch Angehörige 545 Euro vorgehen, bei professioneller Pflege 1.363 Euro.
Für die Tages- und Nachtpflege werden 1.298 Euro gezahlt.
Wie viel Geld bekomme ich 2023 mit Pflegegrad 4?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 kriegen für die Pflege durch Angehörige 728 Euro und für die Pflege durch einen Dienst 1693 Euro.
Die Tages- und Nachtpflege wird mit 1.612 Euro unterstützt.
Wie viel Geld bekomme ich 2023 mit Pflegegrad 5?
Menschen mit Pflegegrad 5 bekommen 901 Euro, wenn sie von Angehörigen gepflegt werden und 2.095 Euro für die häusliche Pflege durch einen Dienst.
Die Tages- und Nachtpflege wird mit 1.995 Euro unterstützt.
Quelle: BMG