Erst kürzlich wurde die 40-köpfige Kammerversammlung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein gewählt und hat planmäßig am 21. April die Arbeit aufgenommen. Im Rahmen der Sitzung der 1. Kammerversammlung wurde der erste Vorstand der Kammer gewählt und mit Patricia Drube eine Präsidentin sowie mit Frank Vilsmeier einen Vizepräsidenten gefunden. Zusammen mit den fünf weiteren Vorstandsmitgliedern werden sie die kommenden fünf Jahre die Arbeit und die Aufgaben der Kammer mitgestalten und leiten.
Pflegerische Expertise in der Versammlung und im Vorstand
Patricia Drube bringt entsprechende Erfahrung aus ihrer 20 Jahre langen Tätigkeit als Altenpflegerin mit und ist zudem seit 2008 Referentin für Langzeitpflege beim Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest.
Auch Vilsmeier bringt Expertise aus dem Pflegerischen mit – 36 Jahre hat er in der psychiatrischen Pflege gearbeitet, hat die Pflegedienstleitung übernommen und ist unter anderem Mitglied im Vorstand des Pflegerates Schleswig-Holsteins.
„Wie alle anderen Heilberufe haben nun endlich die professionell Pflegenden eine berufsständische Selbstverwaltung. Damit erhalten die Pflegefachpersonen in Schleswig-Holstein alle rechtlichen Grundlagen zur eigenständigen Gestaltung und berufspolitischen Vertretung des Pflegeberufes“, freute sich Drube.
Bei der Versammlung waren auch Heiner Garg, Landesminister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, sowie der Pflegebevollmächtigte Andreas Westerfellhaus anwesend, die den Start der Kammer feierlich würdigten.
Die Kammer zählt bereits 21.414 registrierte Mitglieder. Für die Registrierung zuständig war der Errichtungsausschuss, der seit dem gesetzlichen Beschluss 2015 zum Aufbau der Kammer vorbereitende Aufgaben übernommen hatte und nun von der Kammerversammlung abgelöst wurde.
Die 40 Mitglieder der Versammlung wurden Anfang April per Briefwahl gewählt, die aus der Altenpflege (11 Mitglieder), der Gesundheits- und Krankenpflege (26 Mitglieder) und aus der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (3 Mitglieder) stammen.
Zweites Bundesland mit einer Pflegekammer
Die Pflegekammer gilt als berufspolitische Vertretung aller Pflegenden des Landes Schleswig-Holstein und zu ihren Aufgaben werden unter anderem die Regelung der Weiter- und Fortbildungen der Pflegenden, die Einrichtung einer Ethikkommission, die Zuständigkeit für die Belange der Kammermitglieder sowie das Mitwirken bei Aufgaben des öffentlichen Gesundheits- und Pflegewesens gehören.
Nach Rheinland-Pfalz ist Schleswig-Holstein nun das zweite Bundesland, in dem die Pflegekammer ihre Arbeit offiziell aufgenommen hat; in Niedersachsen steht ebenfalls Mitte des Jahres die Wahl der Kammerversammlung an.
Quelle: Pflegeberufekammer SH