RKI
Fünf Tage Isola­tion reichen in Zukunft aus, so das Robert Koch-Insti­tut Bild: Transversospinales/Dreamstime.com

Das Robert Koch-Insti­tut (RKI) hat eine Verkür­zung der vorge­schrie­be­nen Isola­tion bei einer Corona­er­kran­kung auf fünf Tage empfoh­len. In der Nacht zum Diens­tag veröf­fent­lichte das RKI diese neuen Leitli­nien, wonach ein Freites­ten am Tag fünf der Isola­tion zwar „dringend empfoh­len“, aber nicht mehr vorge­schrie­ben ist.

RKI-Empfeh­lung wurde abgewar­tet

Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) bekräf­tigte unter­des­sen, dass die Isola­tion weiter­hin von den Gesund­heits­äm­tern angeord­net werden soll. Die Gesund­heits­mi­nis­ter von Bund und Ländern hatten sich bereits vergan­gene Woche auf eine Neure­ge­lung der Isola­ti­ons­an­ord­nung verstän­digt. Dennoch wollten sie die RKI-Empfeh­lung abwar­ten.

Bislang hatten sich Corona­in­fi­zierte in der Regel für sieben Tage isolie­ren und anschlie­ßend negativ testen müssen. Bayern, Sachsen und auch andere Bundes­län­der hatten die bishe­rige verpflich­tende Isola­tion von Infizier­ten bereits von zehn auf fünf Tage reduziert, wenn die Betrof­fe­nen 48 Stunden keine Symptome haben.

Bislang gilt in den meisten Ländern nach wie vor die Regelung, dass die Isola­tion für Corona­in­fi­zierte nach sieben Tagen durch Freites­ten beendet werden kann. Ansons­ten endet die Isola­tion nach zehn Tagen. Die neue RKI-Richt­li­nie könnte nun die Grund­lage für eine von Ärztin­nen und Ärzten gefor­derte erneute bundes­weite Verein­heit­li­chung der Regeln bilden.

DKG fordert Pflicht zum Freites­ten

Der Vorstands­vor­sit­zende der Deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG), Dr. Gerald Gaß, fordert die Pflicht für medizi­ni­sches Perso­nal, sich nach der auf fünf Tage verkürz­ten Isola­tion freizu­tes­ten. Gaß erklärt dazu: „Die Verkür­zung der Isola­ti­ons­zeit ist richtig. Wir befür­wor­ten auch, dass sich Mitar­bei­tende in medizi­ni­schen Einrich­tun­gen freites­ten müssen“, sagte Gaß der Rheini­schen Post. „Hier ist der Schutz beson­ders vulnerabler Gruppen wichtig.“

Das bezieht sich auch auf ambulante Pflege­dienste. Zugleich forderte er ein Ausset­zen der einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht. „Den Beschäf­tig­ten in den Kranken­häu­sern ist nicht zu vermit­teln, warum sie bei fehlen­der Impfung Tätigungs­ver­bote erhal­ten, während ein Großteil ihrer Covid-Patien­ten ungeimpft ist“, so Gaß weiter.

Quellen: RKI, DKG, Rheini­sche Post