
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat eine Verkürzung der vorgeschriebenen Isolation bei einer Coronaerkrankung auf fünf Tage empfohlen. In der Nacht zum Dienstag veröffentlichte das RKI diese neuen Leitlinien, wonach ein Freitesten am Tag fünf der Isolation zwar „dringend empfohlen“, aber nicht mehr vorgeschrieben ist.
RKI-Empfehlung wurde abgewartet
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bekräftigte unterdessen, dass die Isolation weiterhin von den Gesundheitsämtern angeordnet werden soll. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten sich bereits vergangene Woche auf eine Neuregelung der Isolationsanordnung verständigt. Dennoch wollten sie die RKI-Empfehlung abwarten.
Bislang hatten sich Coronainfizierte in der Regel für sieben Tage isolieren und anschließend negativ testen müssen. Bayern, Sachsen und auch andere Bundesländer hatten die bisherige verpflichtende Isolation von Infizierten bereits von zehn auf fünf Tage reduziert, wenn die Betroffenen 48 Stunden keine Symptome haben.
Bislang gilt in den meisten Ländern nach wie vor die Regelung, dass die Isolation für Coronainfizierte nach sieben Tagen durch Freitesten beendet werden kann. Ansonsten endet die Isolation nach zehn Tagen. Die neue RKI-Richtlinie könnte nun die Grundlage für eine von Ärztinnen und Ärzten geforderte erneute bundesweite Vereinheitlichung der Regeln bilden.
DKG fordert Pflicht zum Freitesten
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß, fordert die Pflicht für medizinisches Personal, sich nach der auf fünf Tage verkürzten Isolation freizutesten. Gaß erklärt dazu: „Die Verkürzung der Isolationszeit ist richtig. Wir befürworten auch, dass sich Mitarbeitende in medizinischen Einrichtungen freitesten müssen“, sagte Gaß der Rheinischen Post. „Hier ist der Schutz besonders vulnerabler Gruppen wichtig.“
Das bezieht sich auch auf ambulante Pflegedienste. Zugleich forderte er ein Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. „Den Beschäftigten in den Krankenhäusern ist nicht zu vermitteln, warum sie bei fehlender Impfung Tätigungsverbote erhalten, während ein Großteil ihrer Covid-Patienten ungeimpft ist“, so Gaß weiter.
Quellen: RKI, DKG, Rheinische Post