LG GießenGarantenstellung bei einem suizidalen Patienten
Wer als zuständiger Arzt einer psychiatrischen Klinik nichts unternimmt, um eine freiverantwortlich begangene Selbsttötung zu verhindern, macht sich nicht strafbar, auch wenn der betreffende Patient wegen Suizidgefahr überwiesen wurde. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgericht Gießen aus dem Jahr 2012.