Der Deutsche Bundestag hat im Mai 2017 den Gesetzesbeschluss zur Errichtung eines bundesweiten Samenspender-Registers gefasst. Wie das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) mitteilt, hat das Register am 1. Juli 2018 seinen Start aufgenommen. Personen, die ab dem 1. Juli 2018 durch eine heterologe Samenspende gezeugt wurden, haben damit künftig ein Recht mittels des Registers zu erfahren, wer ihr Spender ist.
„Spenderkinder haben ein Recht zu wissen, von wem sie abstammen. Genau das können sie zukünftig bei uns erfahren“, begrüßt Direktor Dr. Dietrich Kaiser den Start des Samenspender-Registers beim DIMDI.
Insgesamt 110 Jahre lang werden die entsprechenden Daten beim DIMDI gespeichert. Dabei handelt es sich um wenige personenbezogene Daten sowohl von Spender als auch von Empfängerin, wie etwa Name, Geburtstag, Geburtsort und Anschrift. Darüber hinaus ist es für Spender möglich, freiwillig weitere Angaben über beispielsweise Aussehen oder Schulbildung zu machen. Außerdem werden die Daten nur dann aufgenommen, wenn nach einer Samenspende und einer künstlichen Befruchtung Kinder tatsächlich geboren wurden.
Entscheidet sich künftig ein Spenderkind dazu, Auskunft über seinen Samenspender zu erhalten, wird vier Wochen vor Auskunft der jeweilige Spender informiert, sodass er sich auf eine potenzielle Kontaktaufnahme einstellen kann.
Quelle: DIMDI