Der Deutsche Bundes­tag hat im Mai 2017 den Geset­zes­be­schluss zur Errich­tung eines bundes­wei­ten Samen­spen­der-Regis­ters gefasst. Wie das Deutsche Insti­tut für Medizi­ni­sche Dokumen­ta­tion und Infor­ma­tion (DIMDI) mitteilt, hat das Regis­ter am 1. Juli 2018 seinen Start aufge­nom­men. Perso­nen, die ab dem 1. Juli 2018 durch eine hetero­loge Samen­spende gezeugt wurden, haben damit künftig ein Recht mittels des Regis­ters zu erfah­ren, wer ihr Spender ist.

„Spender­kin­der haben ein Recht zu wissen, von wem sie abstam­men. Genau das können sie zukünf­tig bei uns erfah­ren“, begrüßt Direk­tor Dr. Dietrich Kaiser den Start des Samen­spen­der-Regis­ters beim DIMDI.

Insge­samt 110 Jahre lang werden die entspre­chen­den Daten beim DIMDI gespei­chert. Dabei handelt es sich um wenige perso­nen­be­zo­gene Daten sowohl von Spender als auch von Empfän­ge­rin, wie etwa Name, Geburts­tag, Geburts­ort und Anschrift. Darüber hinaus ist es für Spender möglich, freiwil­lig weitere Angaben über beispiels­weise Ausse­hen oder Schul­bil­dung zu machen. Außer­dem werden die Daten nur dann aufge­nom­men, wenn nach einer Samen­spende und einer künst­li­chen Befruch­tung Kinder tatsäch­lich geboren wurden.

Entschei­det sich künftig ein Spender­kind dazu, Auskunft über seinen Samen­spen­der zu erhal­ten, wird vier Wochen vor Auskunft der jewei­lige Spender infor­miert, sodass er sich auf eine poten­zi­elle Kontakt­auf­nahme einstel­len kann.

Quelle: DIMDI