Pflegekammer
Jens Albrecht und Sandra Postel kurz nach ihrer Wahl Bild: Eventphotography.de / Florian Hernschier

Ein bedeu­ten­der Schritt für die neu gegrün­dete Pflege­kam­mer Nordrhein-Westfa­len: die Beset­zung des Vorstands sichert die Handlungs­fä­hig­keit der Kammer und ermög­licht zugleich die Zukunfts­fä­hig­keit des Berufs­stan­des.

Die Vertre­te­rin­nen und Vertre­ter der profes­sio­nel­len Pflege wählten mit einem überwäl­ti­gen­dem einstim­mi­gen Ergeb­nis Sandra Postel zur ersten Präsi­den­tin der Pflege­kam­mer NRW. Jens Albrecht wurde zum Vizeprä­si­den­ten gewählt.

Beide wurden damit in ihrem Amt bestä­tigt. Sie gehör­ten bereits dem Vorstand des Errich­tungs­aus­schus­ses an.

Postel: „Pflege­kam­mer sicht­bar machen!“

„Die Wahl zur Präsi­den­tin der Kammer­ver­samm­lung nehme ich sehr ernst. Es ist eine verant­wor­tungs­volle Aufgabe, die ich nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt ausfüh­ren werde. Ich freue mich sehr über das entge­gen­ge­brachte Vertrauen. Den Weg, den wir in den vergan­ge­nen zweiein­halb Jahren des Kammer­auf­baus einge­schla­gen haben, werden wir fortfüh­ren“, erklärte Postel.

Und weiter: „Ich danke dem Errich­tungs­aus­schuss für sein Engage­ment und die großar­tige Arbeit. Gemein­sam mit dem Vorstand und der gesam­ten Kammer­ver­samm­lung werden wir uns für die Belange der profes­sio­nell Pflegen­den in Nordrhein-Westfa­len stark­ma­chen. Wir dürfen keine Zeit verlie­ren und müssen mit einer wirkungs­vol­len Strate­gie die Pflege­kam­mer sicht­bar und im politi­schen Diskurs unüber­hör­bar machen.“

Bereits im Vorfeld hatte der Errich­tungs­aus­schuss ein komple­xes Wahlver­fah­ren erarbei­tet, das von der Kammer­ver­samm­lung befür­wor­tend aufge­nom­men wurde. Es sorgt unter anderem dafür, dass alle Berei­che der Pflege im Vorstand vertre­ten sind.

Darüber hinaus müssen mindes­tens zwei in der Alten­pflege beschäf­tigte Mitglie­der dem Vorstand angehö­ren. Ebenso ist die Quote der weibli­chen Vorstands­mit­glie­der klar geregelt. So muss der Frauen­an­teil im Vorstand mindes­tens 50 Prozent betra­gen. Dem Präsi­dium soll mindes­tens eine Frau angehö­ren.

Quelle: Pflege­kam­mer NRW