Frei ist, wer selbst bestimmt!Keine Abgaben für selbstständig tätige Nachtwache?
Wer selbstständig tätig ist, Arbeitszeit, -platz und -gestaltung selbst bestimmt und keinen Einzelweisungen unterliegt, der fällt auch nicht in die sozialversicherungspflichtigen Berufsgruppen, wie ein Gerichtsurteil über eine freie Pflegekraft aufdeckt.