AnzeigeLAG Baden-Württemberg
Befristung von Arbeitsverträgen mit Ärzten in Weiterbildung
Die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem Arzt in Weiterbildung ist nach § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG nur dann zulässig, wenn die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung dient. So das Urteil des LAG Baden-Württemberg.