Kein „Happy End“ im hohen Alter?
Sexuelle Dienstleistung von Behörden bezahlt?
Ein Schwerbehinderter möchte, dass die Grundsicherung die Kosten für sexuelle/erotische Ganzkörpermassagen deckt. Ist das zulässig? Das Bayerische Landessozialgericht findet: Nein, aus mehreren Gründen.