Patientin nach Unfall ans Bett gefesselt
Willenswidrige Fixierung rechtfertigt effektive Strafverfolgung
Eine zwanghafte Fixierung gilt als Freiheitsberaubung und schränkt damit die Grundrechte des Menschen ein. Im Fall einer Patientin, die gegen ihren Willen fixiert worden war und Strafanzeige erstattete, wurden die Ermittlungen eingestellt. Hiergegen legte sie Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein – mit Erfolg.