Urteil des OLG Hamm
Muss ein Krankenhaus Name und Anschrift seiner Ärzte mitteilen?
Bei einer Patientin, die mehrfach an der Wirbelsäule operiert wurde, machte sich der Eindruck eines Behandlungsfehlers stark. Neben ihren Behandlungsunterlagen forderte sie zudem sämtliche Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte ein. Aber muss ein Krankenhaus diese Daten wirklich herausgeben? Das Oberlandesgericht Hamm entschied über diesen Fall.