Klinik weigerte sich
Ehefrau hat Anspruch auf das eingefrorene Sperma ihres toten Ehemannes
Eine Frau wollte das Sperma ihres toten Ehemannes ausgehändigt bekommen. Die Klinik allerdings weigerte sich und behauptete, das Embryonenschutzgesetz würde dem entgegenstehen. Nun hat das LG Frankfurt darüber in einem Eilbeschluss entschieden.