Pflege zu Hause
Urteil: Mindestlohn gilt auch für 24-Stunden-Pflegekräfte
Erneut hat ein Gericht einer osteuropäischen Pflegekraft Recht gegeben, die als sogenannte 24-Stunden-Pflegekraft in Deutschland eingesetzt war. Wenn sie rund um die Uhr arbeitsbereit sein müsste, dann stehe ihr auch für diesen Zeitraum der Mindestlohn zu. In ihrem Vertrag vereinbart war nur eine Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche.