AnzeigeAufgabenerweiterung für die Pflege
Kommt die pflegerische Verordnungskompetenz in der Wundversorgung?
Die jüngsten Aktivitäten des Gesetzgebers beweisen: Not macht erfinderisch. Die Corona-Krise hat durch eine eilig verabschiedete Änderung des Infektionsschutzgesetzes etwas ermöglicht, an dem sich bisher über Jahrzehnte hinweg viele Gesundheitspolitiker die Zähne ausgebissen haben: Die Substitution heilkundlicher (ärztlicher) Tätigkeiten auf Angehörige der Pflegeberufe. Wenngleich die im Handstreich eingeführte pauschale Aufgabenverlagerung nur für die Dauer einer epidemischen Notlage gelten soll – der Schritt an sich ist bemerkenswert und lässt die Grenzen der Arbeitsstrukturen zwischen Medizinern und beruflich Pflegenden wanken.