Schönheitsbehandlung
Falten-Unterspritzung nicht ohne heilpraktische Erlaubnis
Wer Falten-Unterspritzungen anbietet, muss hierfür entweder Hautarzt sein oder braucht eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Ein Kosmetikstudio darf diese Behandlungen ohne Erlaubnis nicht anbieten oder hierfür werben. So urteilte das OLG Karlsruhe, und gab einem Zentrum für ästhetische Medizin aus der Schweiz Recht.