Jüngstes Urteil rechtskräftig – aber nicht mehr aktuell
Anspruch auf podologische Leistungen auch ohne Diabetisches Fußsyndrom
Einer Klägerin wurde der Kostenerstattungsanspruch gegenüber ihrer Krankenversicherung für podologische Komplexbehandlungen in dritter Instanz verweigert, nachdem sie den Prozess zuvor schon gewonnen hatte. Mittlerweile gilt eine neue Heilmittel-Richtline. Heute wäre das Urteil in diesem Fall vermutlich als anders ausgegangen.