Bundesverfassungsgericht
Fixierung nur mit richterlicher Genehmigung
Die Fixierung von Psychiatriepatienten muss richterlich genehmigt werden. So hat es das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Anlass waren Verfassungsbeschwerden zweier Patienten, die in der Vergangenheit gegen ihren Willen fixiert worden waren.