Wer muss zahlen?
Sturz in Reha-Kantine ist kein Arbeitsunfall
Stürzt ein Patient in der Kantine eines Reha-Krankenhauses, so handelt es sich nicht um einen Versicherungsfall, für den die Berufsgenossenschaft seines Arbeitgebers einstehen müsste. Das hat das Sozialgericht Aachen entschieden (Az.: S 6 U 284/14) und wies damit eine entsprechende Patienten-Klage ab.