Sex, Drugs und Rollatoren
Sex, Drugs und Rolla­to­ren

In dem Gespräch zwischen Marga­rete Stöcker und Prof. Dr. Volker Großkopf werden die recht­li­chen Heraus­for­de­run­gen, die mit der Sexua­li­tät älterer Menschen in Pflege­ein­rich­tun­gen einher­ge­hen, thema­ti­siert.

  • Wie wird die Selbst­be­stim­mung der Bewoh­ner gewahrt?
  • Wo liegen die Grenzen der Fürsor­ge­pflicht?
  • Und wie sieht die recht­li­che Haftung aus, wenn Konflikte oder Vorfälle auftre­ten?

Mit praxis­na­hen Einbli­cken und juris­ti­scher Exper­tise wirft Prof. Dr. Großkopf Licht auf diese oft tabui­sierte, jedoch hochre­le­vante Thema­tik. Ein Inter­view, das wichtige Denkan­stöße bietet – für Pflege­kräfte, Einrich­tun­gen und Angehö­rige gleicher­ma­ßen. Schauen Sie rein, es lohnt sich!

FAQ

Welche Rechte haben ältere Menschen in Pflege­hei­men in Bezug auf ihre Sexua­li­tät?

Bewoh­ner von Pflege­hei­men haben das Recht auf Selbst­be­stim­mung, auch in Bezug auf ihre Sexua­li­tät. Dieses Recht ist durch Artikel 2 in Verbin­dung mit Artikel 1 GG und § 1 SGB XI geschützt. Pflege­kräfte dürfen dieses Recht nicht ohne trifti­gen Grund einschrän­ken. Die Aufgabe der Einrich­tung liegt darin, eine diskri­mi­nie­rungs­freie Umgebung zu schaf­fen, in der Bewoh­ner ihre Sexua­li­tät ausle­ben können, solange dies die Rechte anderer nicht verletzt. Einschrän­kun­gen dürfen nur erfol­gen, wenn recht­li­che oder gesund­heit­li­che Risiken bestehen, beispiels­weise bei einem Verdacht auf Missbrauch.

Wer haftet, wenn es in einem Alten­heim zu Zwischen­fäl­len im Zusam­men­hang mit Sexua­li­tät kommt?

Die Haftung hängt von der Art des Vorfalls ab. Kommt es beispiels­weise zu sexuel­len Übergrif­fen zwischen Bewoh­nern, kann die Pflege­ein­rich­tung haftbar gemacht werden, wenn sie ihrer Aufsichts­pflicht nicht ausrei­chend nachge­kom­men ist. Sind sogar Pflege­kräfte im Rahmen sexuel­ler Handlun­gen invol­viert, können sowohl arbeits­recht­li­che als auch straf­recht­li­che Konse­quen­zen drohen. Um Haftungs­ri­si­ken zu minimie­ren, sollten Pflege­ein­rich­tun­gen klare Richt­li­nien und Schulun­gen zur vorbe­zeich­ne­ten Thema­tik imple­men­tie­ren. Eine juris­ti­sche Prüfung im Einzel­fall ist ratsam, um die Verant­wort­lich­kei­ten genau zu klären.