Gründungskonferenz für Bundespflegekammer.
Die Gründungs­kon­fe­renz soll alle Vorbe­rei­tun­gen für die Bildung einer Bundes­pfle­ge­kam­mer planen. Bild: Marco Di Bella

Die Gründungs­kon­fe­renz wird die Aufgabe haben, inner­halb höchs­tens eines Jahres alle Vorbe­rei­tun­gen zu treffen, um eine Bundes­pfle­ge­kam­mer als gemein­sa­mes Dach der bereits existie­ren­den Landes­pfle­ge­kam­mer Rhein­land-Pfalz und weite­rer in Vorbe­rei­tung befind­li­cher Kammern der Pflege­be­rufe zu bilden. Initia­ti­ven für Landes­pfle­ge­kam­mern gibt es derzeit in Schles­wig-Holstein, Nieder­sach­sen, Nordrhein-Westfa­len und Baden-Württem­berg – jeweils in unter­schied­li­chen Stadien.

Bayeri­scher Pflegering: Kein Mitglied der Bundes­pfle­ge­kam­mer

„Mit dem nun gefass­ten Beschluss haben wir einen berufs­po­li­ti­schen Meilen­stein für die Selbst­ver­wal­tung der Pflege geschafft“, kommen­tiert Andreas Wester­fell­haus, der Präsi­dent des Deutschen Pflege­rats, die Errich­tung der Gründung­kon­fe­renz. „Dies ist insbe­son­dere auch ein Signal an die Bundes­po­li­tik für die im Herbst begin­nende neue Legis­la­tur­pe­ri­ode.“

Getra­gen werden soll die Bundes­pfle­ge­kam­mer von den Landes­pfle­ge­kam­mern, in denen alle Pflege­fach­per­so­nen eines Bundes­lan­des persön­lich Mitglied sind. Organi­sa­tio­nen, die keine echte, unabhän­gige und umfas­sende Selbst­ver­wal­tung sind, wie dies beim bayeri­schen Pflegering der Fall ist, können nicht Mitglied der Bundes­pfle­ge­kam­mer werden.

Die Bundes­pfle­ge­kam­mer arbeits­fä­hig machen

Aufgabe der Bundes­pfle­ge­kam­mer soll es sein, eine starke und gemein­same Inter­es­sen­ver­tre­tung aller profes­sio­nel­len Pflege­kräfte zu schaf­fen und damit zentra­ler Ansprech­part­ner der Politik und des Gesetz­ge­bers zu werden. Ferner wird die Bundes­pfle­ge­kam­mer eine partner­schaft­li­che Zusam­men­ar­beit mit anderen Selbst­ver­wal­tungs­or­ga­nen anstre­ben. Eine Aufgabe der Pflege­kam­mern ist es, die Berufs­bil­der in der Pflege entspre­chend dem wissen­schaft­li­chen Fortschritt und dem sich wandeln­den Bedarf einer altern­den Gesell­schaft weiter­zu­ent­wi­ckeln und die Quali­tät der Berufs­aus­übung zu sichern. Aufgabe der Bundes­pfle­ge­kam­mer ist es, in einer födera­len Struk­tur dafür gemein­same Prinzi­pien zu entwi­ckeln. Daneben soll die Bundes­pfle­ge­am­mer auch dazu beitra­gen, dass bald in allen Bundes­län­dern unabhän­gige Landes­pfle­ge­kam­mern etabliert werden.

Die Gründungs­kon­fe­renz hat das Ziel, inner­halb der nächs­ten Monate alle organi­sa­to­ri­schen Voraus­set­zun­gen zu schaf­fen, um die Bundes­pfle­ge­kam­mer arbeits­fä­hig zu machen.

Quelle: DPR