Beistand durch Angehörige und nahestehende Menschen soll für sterbende und schwerstkranke Menschen auch in Zeiten von COVID-19 möglich sein.
Beistand durch Angehö­rige und naheste­hende Menschen soll für sterbende und schwerst­kranke Menschen auch in Zeiten von COVID-19 möglich sein. Bild: Photo 36509504 © Kristo – Gothard Hunor – Dreamstime.com

Aufhe­bung des Besuchs­ver­bots im Sterbe­fall ermög­li­chen

Auch in von Kontakt­ver­bo­ten gepräg­ten Zeiten sollen sterbende Menschen in Alten- und Pflege­hei­men in ihren letzten Tagen Beistand von ihren Angehö­ri­gen erhal­ten dürfen. Die Ethik­kom­mis­sion der Pflege­kam­mer Nieder­sa­chen forderte in einer Presse­mit­tei­lung, dass sterbende Menschen auch während der Corona­pan­de­mie eine adäquate Sterbe­be­glei­tung und pallia­tive Versor­gung erhal­ten sollen. Unter Einhal­tung gegebe­ner Verhal­tens­vor­schrif­ten sollte für der Person naheste­hen­den Menschen eine Ausnahme des Besuchs­ver­bots offeriert werden. Lutz Schütze, Leiter und Vorsit­zen­der der Kommis­sion unter­streicht dies. Es gelte, die Sterben­den in der aktuel­len Situa­tion nicht alleine zu lassen. Es solle auch den Angehö­ri­gen ein würde­vol­ler Abschied ermög­licht werden.

Alten- und Pflege­heim­be­woh­ner zählen zu den am meisten durch COVID-19 gefähr­de­ten Perso­nen­grup­pen. Durch das bishe­rige Besuchs­ver­bot der Einrich­tun­gen in Nieder­sach­sen werden sowohl die Bewoh­ner als auch die Pflege­fach­kräfte vor einer Infek­tion geschützt. Für eine Umset­zung der Ausnah­me­re­ge­lung bei einem baldig abseh­ba­ren Tod eines Angehö­ri­gen soll beson­ders auf die Einhal­tung der gelten­den Hygiene- und Abstands­re­geln geach­tet werden, um die Möglich­keit zur Sterbe­be­glei­tung zu gewäh­ren.

Neben der Besuchs­er­laub­nis müsse auch die pallia­tive Versor­gung in Alten- und Pflege­hei­men gewähr­leis­tet werden. Hierfür sei eine voraus­den­kende gesund­heit­li­che Versor­gungs­pla­nung hilfreich, die die indivi­du­el­len Bedürf­nisse und Willens­be­kun­dun­gen der Bewoh­ner umfas­sen und in einem offenen, empathi­schen Dialog erfol­gen solle. Für die optimale Behand­lung und Betreu­ung soll bei Bedarf zusätz­lich auch die Hilfe ambulan­ter Hospiz- und Pallia­tiv­dienste in Anspruch genom­men werden.

Auch die Fachge­sell­schaf­ten wiesen darauf hin, dass auch in Zeiten von COVID-19 sterbende, schwerst­kranke und trauernde Menschen in ihrer Angst und Not jeman­den an ihrer Seite brauchen und haben daher unter Feder­füh­rung der Deutschen Gesell­schaft für Pallia­tiv­me­di­zin (DGP) Handlungs­emp­feh­lun­gen zur psycho­so­zia­len und spiri­tu­el­len Unter­stüt­zung heraus­ge­bracht. Mehr dazu hier.

Pflege­kam­mer gegen generelle Besuchs­er­laub­nis

Seit Montag, dem 20.4.2020 gilt nach Angaben des NDR in Nieder­sach­sen eine Verord­nung, die Besuche in Pflege- und Alten­hei­men wieder zulässt, voraus­ge­setzt, die Einrich­tun­gen erfül­len die notwen­di­gen Hygie­ne­auf­la­gen. Dabei sollen die Pflege­heime jeweils ein indivi­du­el­les Konzept entwer­fen, wie sie das Infek­ti­ons­ri­siko möglichst gering halten wollen. Es soll ausschließ­lich der Kontakt zu den Angehö­ri­gen gewähr­leis­tet werden. Das Antref­fen anderer Bewoh­ner sei tabu. Die Landes­re­gie­rung will mit der Aufhe­bung des Besuchs­ver­bots der sozia­len Isola­tion ein Ende berei­ten.

Das Vorha­ben stößt wiederum auf Gegen­wind seitens der Pflege­kam­mer. Für eine unein­ge­schränkte Öffnung der statio­nä­ren Einrich­tun­gen sei es zu früh. Eine solche Maßnahme könne fatale Folgen nach sich ziehen, wird die Präsi­den­tin der Kammer, Nadya Klarmann, zitiert. In den letzten Wochen sind die Fallzah­len in deutschen Pflege­hei­men massiv angestie­gen. Man müsse deshalb weiter­hin versu­chen, die Corona-Infek­tio­nen in Pflege­ein­rich­tun­gen einzu­däm­men. Wichti­ger als eine generelle Locke­rung des Besuchs­ver­bo­tes seien Einzel­fall­ent­schei­dun­gen, bei denen der Infek­ti­ons­schutz konse­quent gewahrt bleibe. Der soziale Austausch sei natür­lich lebens­wich­tig für die Bewoh­ner, für den sozia­len Kontakt wurde in einigen Einrich­tun­gen daher zuletzt häufi­ger mit Tablets oder Compu­tern gearbei­tet. Die Beglei­tung Sterben­der müsse aber unter Beach­tung aller Hygie­ne­re­geln immer möglich sein.

Über die Ethik­kom­mis­sion

Die Ethik­kom­mis­sion der nieder­säch­si­schen Pflege­kam­mer wurde im Juni 2019 ins Leben gerufen. Sie ist deutsch­land­weit die erste Pflege­kom­mis­sion dieser Art und befasst sich mit berufs­ethi­schen Themen und unter­stützt die Pflege­kam­mer hinsicht­lich der sich hier ergeben­den Fragen und Proble­ma­ti­ken.

Quelle: Pflege­kam­mer Nieder­sach­sen, Ethik­kom­mis­sion, NDR