Die Staatsanwaltschaft Krefeld wirft einem 61-jährigen Heilpraktiker vor, in seiner Praxis in Brüggen in vier Fällen fahrlässig gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen und in drei Fällen fahrlässige Tötung begangen zu haben (Verfahren 3 Js 720/16). Dem Vorwurf zufolge soll der Beschuldigte, Jens R., am 27.7.2016 durch „Außerachtlassung der gebotenen und ihm zumutbaren Sorgfalt erheblich überdosierte Infusionslösungen mit dem Wirkstoff 3‑Bromopyruvat hergestellt“ haben, heißt es in der Presserklärung der Staatsanwaltschaft. Die Arzneimittel waren entsprechend qualitativ minderwertig und wurden vier Patienten intravenös verabreicht, drei starben infolgedessen.
Die zusammengestellten Arzneimittel hätten individuell angefertigt werden müssen, unter anderem unter Berücksichtigung des Körpergewichts. Wie die niederländischen Strafverfolgungsbehörden und verschiedene rechtsmedizinische Institute ermittelten, hat Jens R. eine für diese Zwecke nicht geeignete Waage verwendet. Auf diese Weise erhielten die Patienten eine zu hohe Dosis des Wirkstoffs, die rund das drei- bis sechsfache der eigentlich notwendigen Dosis übertraf.
Keine weiteren Fälle gegeben
Grundsätzlich ist es dem Heilpraktiker nicht verboten gewesen, den Wirkstoff herzustellen oder zu verabreichen, wenngleich er noch nicht abschließend erforscht gewesen ist. Es bestehe unter anderem laut rechtsmedizinische Untersuchungen auch grundsätzlich die Möglichkeit der Wirksamkeit der Substanz gegen Krebserkrankungen, zumindest ausgeschlossen werden könne sie nicht. Allerdings muss bei der Dosierung eine besondere Vorsicht eingehalten werden, da eine Überdosis zu erheblichen Nebenwirkungen führen kann. Im Konkreten hat die hohe Menge der Substanz die Blut-Hirn-Schranke durchbrochen, der Zellstoffwechsel wurde angegriffen, sodass Gehirnzellen abgestorben sind.
Seit April 2016 hatte Jens R. die Waage verwendet, allerdings konnte bei anderen Patienten kein vergleichbarer gesundheitlicher Schaden festgestellt werden.
Quelle: Staatsanwaltschaft Krefeld