Der GKV-Spitzen­ver­band, der Verband der Priva­ten Kranken­ver­si­che­rung (PKV) und die Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG) haben sich auf den Katalog von Inves­ti­ti­ons­be­wer­tungs­re­la­tio­nen für das Jahr 2018 geeinigt. Mit diesem zum fünften Mal vorge­leg­ten Katalog werden die leistungs­be­zo­ge­nen Inves­ti­ti­ons­be­darfe für die unter­schied­li­chen Fallpau­scha­len aufge­zeigt.

Die empirisch erhobe­nen Zahlen belegen – wie auch in den vergan­gen Jahren – dass der bestands­er­hal­tende Inves­ti­ti­ons­be­darf der Kranken­häu­ser bundes­weit bei sechs Milli­ar­den Euro liegt. Gerade einmal die Hälfte wird derzeit von den Bundes­län­dern gedeckt, heißt es in einer gemein­sa­men Presse­mit­tei­lung.

Der Katalog der Inves­ti­ti­ons­pau­scha­len basiert auf Kalku­la­tio­nen des Insti­tuts für das Entgelt­sys­tem im Kranken­haus (InEK). Dabei wird jedem Fall eine sogenannte Inves­ti­ti­ons­be­wer­tungs­re­la­tion zugeord­net. Diese Verhält­nis­werte stellen den notwen­di­gen Inves­ti­ti­ons­be­darf eines Kranken­hau­ses dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, die Inves­ti­ti­ons­mit­tel leistungs­be­zo­gen den Kranken­häu­sern zuzuord­nen.

Doch die Nutzung des Instru­ments liegt in der Entschei­dung des jewei­li­gen Bundes­lan­des. Zudem entschei­den allein die Bundes­län­der auch bei Anwen­dung der Verhält­nis­zah­len über die Höhe des für Inves­ti­tio­nen bereit­ge­stell­ten Finanz­vo­lu­mens. Bisher werden die Inves­ti­ti­ons­be­wer­tungs­re­la­tio­nen in Berlin und Hessen angewen­det.

Inves­ti­tion der Bundes­län­der von zentra­ler Bedeu­tung

Die Finan­zie­rung von Kranken­häu­sern erfolgt in Deutsch­land über zwei Säulen. Die gesetz­li­chen Kranken­kas­sen und die Private Kranken­ver­si­che­rung tragen die Betriebs­kos­ten, wie zum Beispiel die Kosten für die abgerech­ne­ten medizi­ni­schen Leistun­gen und für das Klinik­per­so­nal. Die Bundes­län­der hinge­gen sind für die Inves­ti­tio­nen verant­wort­lich.

Von zentra­ler Bedeu­tung ist deshalb die Höhe der vom jewei­li­gen Bundes­land bereit­ge­stell­ten Mittel. Auch wenn dies von Land zu Land durch­aus unter­schied­lich ist, ist in der Gesamt­heit festzu­stel­len, dass unzurei­chend Inves­ti­ti­ons­mit­tel zur Verfü­gung gestellt werden. Auch die letzte Kranken­haus­re­form hat daran leider nichts geändert, bedau­ern die Akteure in der Mittei­lung.

Wie groß das Problem bereits sei, zeige sich beson­ders deutlich, wenn man die Mittel der Länder in Bezug zu den Ausga­ben der Gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung stellt. Entspra­chen die Inves­ti­ti­ons­mit­tel Anfang der 1970er Jahre noch 25 % der Gesamt­aus­ga­ben der GKV, liegen sie heute bei unter 4 %. Wie auch in den Vorjah­ren seifest­zu­stel­len, dass die Bundes­län­der ihrer Verpflich­tung zur Finan­zie­rung der Inves­ti­tio­nen nicht nachkom­men.

Quelle: GKV, DKG, PKV