Die Themen „Sturz“, „Mobili­tät“, „Kontrak­tur“ und „freiheits­ent­zie­hende Maßnah­men“ in verschie­dene Standards ausein­an­der­zu­neh­men – dass empfin­det Prof. Dr. Gabriele Meyer, Direk­to­rin des Insti­tuts für Gesund­heits- und Pflege­wis­sen­schaft an der Martin-Luther-Univer­si­tät Halle-Witten­berg, für absurd.

„Eigent­lich ist das ein großer Themen­kom­plex, der gemein­sam abgear­bei­tet werden muss, weil sich einan­der die Zustände bedin­gen“, so Meyer anläss­lich des 9. JuraHe­alth Congress, auf dem Sie über den Exper­ten­stan­dard „Sturz­pro­phy­laxe in der Pflege“ referierte.

Sie bekräf­tigt damit ihre, bereits seit Länge­rem bestehende Kritik an den Exper­ten­stan­dards und deren gerin­gen Ausrich­tung an Evidenz­kri­te­rien.

Auch die Wirksam­keit der darin empfoh­le­nen Maßnah­men zieht die Wissen­schaft­le­rin, die sowohl Mitglied im Sachver­stän­di­gen­rate zur Begut­ach­tung der Entwick­lung im Gesund­heits­we­sen als auch im Deutschen Ethik­rat ist, in Zweifel.

„Vermut­lich ist die pflege­ri­sche Beglei­tung, Betreu­ung und indivi­du­elle Angebote die einzige Lösung, zu der wir heute sagen können, dass es auch sehr wahrschein­lich wirkt. Aber alle anderen Standard­pro­gramme sind doch sehr zweifel­haft mit margi­na­len sturz­prä­ven­ti­ven Effek­ten behaf­tet“, resümiert Meyer.

Im kommen­den Jahr steht der JuraHe­alth Congress ganz im Zeichen der Demogra­fie. Mehr Infor­ma­tio­nen hierzu unter www.jurahealth.de