Rechtlich inkorrekt
Verweigerter Toilettengang durch Personalmangel
Man stelle sich vor, ein Patient liegt im Bett und möchte die Toilette aufsuchen. Er ruft eine Pflegekraft zur Unterstützung herbei, doch diese entgegnet ihm: „Bleiben Sie doch im Bett liegen, Sie haben doch eine Windel an“. Welcher Behandlungsumfang steht dem Patient zu und wie kann man auf eine solche Situation aus juristischer Sicht reagieren?
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Als Patient hat man Anspruch auf mobilitätsfördernde und ‑erhaltende Maßnahmen. Prof Dr. Volker Großkopf im Gespräch mit Herrn Hirsch über rechtliche Rahmenbedingungen und Patientenrechte bezüglich des Behandlungsumfangs und nicht erbrachten Pflegeleistungen.