Rechtsdepesche: 19 Einrichtungen der Deutsche Seniorenstift Gesellschaft mbH & Co. KG (DSG) arbeiten mit der digitalen Dokumentationslösung DANtouch. Warum haben Sie sich für dieses System entschieden?
Schulze: An EDV-gestützter Dokumentation geht generell kein Weg mehr vorbei. Heute brauchen Sie ein System, das die Pflegenden optimal unterstützt. Wenn Sie einmal das Gewicht eines Bewohners erfasst haben, dann will heute niemand mehr einen Taschenrechner zur Hand nehmen und den BMI ausrechnen. Ein zeitgemäßes System muss hier selbstständig wichtige fundierte Zusatzdaten liefern, damit die Pflegefachkräfte auf einer soliden Informationsbasis entscheiden können, was konkret zu tun ist. Außerdem brauchen wir als wachsender Träger ein übertragbares System, das wir bei Neueröffnungen und auch bei Übernahmen schnell implementieren können, ohne jedes Mal wieder bei Null anzufangen. Diesen Service und diese Funktionalität bietet DANtouch.
Rechtsdepesche: In Ihren Häusern gibt es von Anfang an ein klares Votum für eine papierlose Dokumentation. Welche Gründe gab es für diese Entscheidung?
Schulze: Zum Einen gibt es die generellen Vorteile einer EDV-gestützten Dokumentation. Durch die Touchmonitore speziell haben wir eine sofortige Erfassung der Pflegeverrichtungen, es gibt also keine Zettelwirtschaft mehr und keine Daten gehen verloren. Die digitale Dokumentation bietet uns außerdem eine gute Kombination aus klaren Strukturen und individuellen Möglichkeiten.
Rechtsdepesche: Die DSG wird weiter wachsen. Wie wichtig ist es dabei für Sie, das Thema Pflegedokumentation auch in neuen Einrichtungen ohne Anlaufschwierigkeiten in guten Händen zu wissen?
Schulze: Eine ausgereifte Struktur gibt allen Sicherheit: Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es gut, wenn nicht überall unterschiedlich dokumentiert wird. Unser zentrales QM kann beispielweise jederzeit auch telefonisch sofort helfen und unterstützen, weil sich die Abläufe und Dokumente gleichen. Die QM-Experten müssen sich also nicht jedes Mal neu einlesen und orientieren. Gleichzeitig hat die Pflegedienstleitung vor Ort alle wichtigen Informationen immer im Blick und kann zum Beispiel gezielt nach Risiken filtern. Das zeigt uns: Wo gibt es konkreten Handlungsbedarf? Also um welchen Bewohner oder um welchen pflegerischen Komplex müssen wir uns noch einmal ganz besonders intensiv kümmern.
Rechtsdepesche: Wo so viele Einrichtungen koordiniert und geführt werden müssen, sind Informationen und Auswertungen wichtig. Welchen Nutzen haben Sie als Geschäftsführer hier durch Ihr digitales Dokumentationssystem?
Schulze: Für uns als Leitungsebene es wichtig, die Einrichtungen auf der Grundlage von verlässlichen und aussagekräftigen Auswertungen führen zu können. Das lässt uns auch sehr sicher in Gespräche zum Beispiel mit den Prüfbehörden gehen. Generell ist es ein gutes Gefühl zu wissen, dass in allen Häusern auf hohem Niveau mit einer Softwarelösung dokumentiert wird, die die Pflegenden im Alltag gut unterstützt.
Das Gespräch führte Martin von Berswordt-Wallrabe.