Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber beim Urlaubsanspruch nicht zwischen den Arbeitsverhältnissen auf Vollzeit und Teilzeit, sondern bezieht sich stets auf den Arbeitnehmer. Daher besteht für Teilzeitkräfte der selbe Urlaubsanspruch, wie für Vollzeitkräfte.
Lediglich bei der Anzahl der Urlaubstage muss zwischen dem Beschäftigungsgrad differenziert werden. Diese hängt nämlich von der Zahl der Tage ab, die die Arbeitskraft in der Woche absolviert, unabhängig von den zu leistenden Zeitstunden.
Das Bundesurlaubsgesetz sieht einen Mindesturlaub von vier Wochen pro Jahr vor und geht stets von einer sechs-Tage-Woche aus. § 3 Absatz 1 BUrlG sieht daher einen Mindestanspruch von 24 Urlaubstagen vor. Bei einer fünf-Tage-Woche wären es 20 Tage.
Diese Zahl umfasst normale Werktage, keine Sonn- oder Feiertage. Den Pflegekräften steht laut § 11 des Arbeitszeitgesetzes für jeden Arbeitstag, der auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, je ein zusätzlicher Urlaubstag zu. Bei Sonntagen muss dieser innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden. Fällt der Feiertag auf einen normalen Werktag, so hat die Pflegkraft ihren zusätzlichen freien Tag innerhalb von acht Wochen in Anspruch zu nehmen.
Da Pflegekräfte häufig nach Tarifvertrag arbeiten, sind entsprechende Sonderreglungen zu beachten. Diese sind beispielsweise im TVöD nachzulesen.
Wie viel Urlaub habe ich als Teilzeitkraft?
Will man nun als Teilzeitkraft wissen, wie viele Urlaubstage einem zustehen, so kann man folgende Formel verwenden:
Gesetzlicher Urlaubsanspruch : Arbeitstage pro Woche x Anzahl der Tage, an denen tatsächlich gearbeitet wurde
Beispiel: Ein Betrieb hat an sechs Tagen in der Woche geöffnet. Der gesetzliche Urlaubsanspruch liegt daher bei 24 Tagen. Eine Teilzeitkraft, z.B. eine studentische Aushilfe, arbeitet jedoch lediglich zwei Mal pro Woche im Betrieb. Wendet man die oben genannte Formel an ergibt sich daraus ein Urlaubsanspruch von 8 Urlaubstagen (24 : 6 x 2 = 8).
An sich kann man auch die grobe Faustregel verwenden, nach der man seine tatsächlichen Arbeitstage pro Woche einfach vervierfacht. Also 2 x 4 = 8 Urlaubstage.
Als Teilzeitkraft muss man natürlich nur an den Tagen Urlaub nehmen, an denen man auch wirklich gearbeitet hätte. An den anderen Werktagen hat man schließlich ohnehin frei. Nimmt man sich also in einer Woche an beiden Arbeitstagen Urlaub, so hat man ohnehin die ganze Woche frei. Auch eine Teilzeitkraft hat so die Möglichkeit, vier Wochen pro Jahr Urlaub nehmen zu können.