Ohne die konsequente Umsetzung hygienischer Präventionsmaßnahmen besteht bei bestimmten medizinischen und pflegerischen Maßnahmen ein besonders hohe Infektionsrisiko. Es bedarf deshalb vielfältiger Maßnahmen zum Selbst- und Fremdschutz, organisierter Veränderungen und der intensiven intersektoralen Zusammenarbeit, um die direkte oder indirekte Übertragung des neuen Erregers zu vermeiden.
Gerade Patienten mit chronischen Wunden zählen typischerweise aufgrund ihrer Vorerkrankungen – in der Regel Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen – und wegen ihres meist fortgeschrittenen Lebensalters zu dem Personenkreis, der ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei COVID-19 aufweist. Im ambualten Bereich sowie bei der häuslichen Isolation sind die einschlägigen Fachempfehlungen bei der Behandlung der Patienten zu beachten. Um das Infektionsrisiko in der Wundambulanz auf ein Minimum zu reduzieren, sollten die Praxisabläufe angepasst werden – dazu zählen beispielsweise neue Strukturen in der Terminvergabe und das Anweisen zur Händehygiene.
Diese und weitere Maßnahmen beleuchten der Chefredakteur der Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen, Michael Schanz, und Silke Schmidt, Wundexpertin und Vorstandsmitglied bei der Interessenvertretung Wundversorgung (IVW), in der aktuellen Mai/Juni Ausgabe der Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen, die Sie unter diesem Link finden.
Die Interessenvertretung Wundversorgung vertritt die gesundheits- und sozialpolitischen, wie auch die wirtschaftlichen Interessen der hochspezialisierten Wundversorger in Deutschland. Hierzu gehören sowohl Einzelpersonen, wie auch Wundzentren, Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Arztpraxen. Die IVW setzt sich aktiv für verbesserte Rahmenbedingungen ein, fördert den Pflegenachwuchs für die Spezialisierung und beteiligt sich an gesundheitspolitischen Diskussionen.
Quelle: Autoren: Silke Schmidt, Michael Schanz