Wundmanagement in Zeiten der Krise: Ein Aufsatz von Michael Schanz und Silke Schmidt in der aktuellen Rechtsdepesche-Ausgabe.
Wundma­nage­ment in Zeiten der Krise: Ein Aufsatz von Michael Schanz und Silke Schmidt in der aktuel­len Rechts­de­pe­sche-Ausgabe (RDG 2020, 17 (3), S. 160–161.Bild: Photo 158980502 © Sherry Young – Dreamstime.com

Ohne die konse­quente Umset­zung hygie­ni­scher Präven­ti­ons­maß­nah­men besteht bei bestimm­ten medizi­ni­schen und pflege­ri­schen Maßnah­men ein beson­ders hohe Infek­ti­ons­ri­siko. Es bedarf deshalb vielfäl­ti­ger Maßnah­men zum Selbst- und Fremd­schutz, organi­sier­ter Verän­de­run­gen und der inten­si­ven inter­sek­to­ra­len Zusam­men­ar­beit, um die direkte oder indirekte Übertra­gung des neuen Erregers zu vermei­den.

Gerade Patien­ten mit chroni­schen Wunden zählen typischer­weise aufgrund ihrer Vorer­kran­kun­gen – in der Regel Diabe­tes melli­tus, Herz-Kreis­lauf-Erkran­kun­gen – und wegen ihres meist fortge­schrit­te­nen Lebens­al­ters zu dem Perso­nen­kreis, der ein erhöh­tes Risiko für einen schwe­ren Krank­heits­ver­lauf bei COVID-19 aufweist. Im ambual­ten Bereich sowie bei der häusli­chen Isola­tion sind die einschlä­gi­gen Fachemp­feh­lun­gen bei der Behand­lung der Patien­ten zu beach­ten. Um das Infek­ti­ons­ri­siko in der Wundam­bu­lanz auf ein Minimum zu reduzie­ren, sollten die Praxis­ab­läufe angepasst werden – dazu zählen beispiels­weise neue Struk­tu­ren in der Termin­ver­gabe und das Anwei­sen zur Hände­hy­giene.

Diese und weitere Maßnah­men beleuch­ten der Chefre­dak­teur der Rechts­de­pe­sche für das Gesund­heits­we­sen, Michael Schanz, und Silke Schmidt, Wundex­per­tin und Vorstands­mit­glied bei der Inter­es­sen­ver­tre­tung Wundver­sor­gung (IVW), in der aktuel­len Mai/Juni Ausgabe der Rechts­de­pe­sche für das Gesund­heits­we­sen, die Sie unter diesem Link finden.

Die Inter­es­sen­ver­tre­tung Wundver­sor­gung vertritt die gesund­heits- und sozial­po­li­ti­schen, wie auch die wirtschaft­li­chen Inter­es­sen der hochspe­zia­li­sier­ten Wundver­sor­ger in Deutsch­land. Hierzu gehören sowohl Einzel­per­so­nen, wie auch Wundzen­tren, Pflege­ein­rich­tun­gen, Klini­ken und Arztpra­xen. Die IVW setzt sich aktiv für verbes­serte Rahmen­be­din­gun­gen ein, fördert den Pflege­nach­wuchs für die Spezia­li­sie­rung und betei­ligt sich an gesund­heits­po­li­ti­schen Diskus­sio­nen.

Quelle: Autoren: Silke Schmidt, Michael Schanz