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Heilkund­li­che Tätig­kei­ten sollen auf Pflege­fach­kräfte substi­tu­ie­rend – also erset­zend für den Arzt oder die Ärztin – übertra­gen werden. So sieht es das Modell­pro­jekt der Heilkun­de­über­tra­gungs-Richt­li­nie nach § 63 Absatz 3c SGB V vor. Das soll auch für die Indika­tion der Wundver­sor­gung gelten und genau über diesen Bereich der Richt­li­nie sprechen Rechts­an­walt Prof. Dr. Volker Großkopf und Dr. Jan Basche in diesem Video­in­ter­view. Als Betrei­ber mehre­rer ambulan­ter Pflege­dienste kennt sich Dr. Basche mit dieser Thema­tik bestens aus und daher möchte Prof. Großkopf direkt zu Beginn von ihm wissen, wie er die Neuerun­gen der Heilkun­de­über­tra­gungs-Richt­li­nie bewer­tet.

Tatsäch­lich zeigt sich der Pflege­ex­perte voller Hoffnung, zugleich äußert er aber auch Skepsis. Schließ­lich ist ein Modell­pro­jekt dieser Art seit 2011 (!) im Gespräch. Als der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G‑BA) damals einen entspre­chen­den Beschluss fasste, hieß es bereits, dass Pflege­fach­kräfte unter anderem selbst Verant­wor­tung für die Versor­gung chroni­scher Wunden überneh­men sollten. Die Umset­zung schei­terte jedoch daran – resümiert Basche -, dass sich GKV und KBV nicht über die Ausle­gung dieses Beschlus­ses einig wurden: Während der GKV davon ausging, dass die jewei­li­gen Behand­lungs­maß­nah­men substi­tu­ie­rend auf das Pflege­per­so­nal übertra­gen werden, ging die KBV vielmehr davon aus, dass es sich hierbei um eine erwei­terte Form der Delega­tion handelt.

Wie soll also die Zusam­men­ar­beit zwischen Ärzten bzw. Ärztin­nen und Pflege­fach­kräf­ten in Bezug auf die zu übertra­gen­den heilkund­li­chen Tätig­kei­ten zukünf­tig ausse­hen? Hierzu bringt Dr. Basche einen äußerst moder­nen Ansatz hervor:

„Ich bin im Moment der Meinung, dass es das Beste wäre, wenn man es ganz ohne Ärzte macht. Wenn man die Substi­tu­tion also tatsäch­lich ernst nimmt.“

Nägel mit Köpfen machen und den Beschluss des G‑BA endlich umset­zen, lautet also die Devise. Das sei der einzig vielver­spre­chende Weg, ohne sich wieder jahre­lang mit Ärzte­ver­tre­tern in Verhand­lung zu begeben.

Eine solche Umstel­lung der Aufga­ben­ver­tei­lung inner­halb der Wundver­sor­gung wirft natür­lich weitere Fragen auf. Bekom­men Pflege­fach­kräfte dann auch die Budget­ver­ant­wor­tung? Und wie werden die Leistun­gen überhaupt abgerech­net, möchte Prof. Großkopf daher zum Schluss von Dr. Basche wissen. Auch hierzu hat der Pflege­ex­perte einen Vorschlag: Ähnlich wie die Handha­bung der Leistungs­ab­rech­nung durch DRGs im Kranken­haus, soll es auch eine feste Pauschale für die Leistungs­ab­rech­nung der heilkund­li­chen Tätig­kei­ten in der Wundver­sor­gung geben. Darin sollte nicht nur ein Budget für die Leistung selbst enthal­ten sein, sondern auch für die Hilfs­mit­tel und die Infra­struk­tur der Wundver­sor­gung.