Reform
DBfK-Präsi­den­tin Chris­tel Bienst­ein Bild: Gudrun Arndt

Trotz der ambitio­niert formu­lier­ten Maßnah­men im Koali­ti­ons­ver­trag sieht der DBfK nach dem ersten Regie­rungs­jahr der Ampel­ko­ali­tion „viel zu wenig“ davon umgesetzt.

Mit dem nachge­bes­ser­ten Kranken­haus­pfle­ge­ent­las­tungs­ge­setz und der darin enthal­te­nen Regelung zur PPR 2.0 sei ein erster richti­ger Schritt getan. Um die Gesund­heits­ver­sor­gung zu sichern, müssten weitere folgen, fordert der Berufs­ver­band.

DBfK-Präsi­den­tin Chris­tel Bienst­ein erklärt: „Es sind die Arbeits­be­din­gun­gen, es ist die Pflege­bil­dung, für die wir die konse­quente Umset­zung eines schlüs­si­gen und umfas­sen­den Bildungs­kon­zepts für die Pflege­be­rufe brauchen, es sind die neuen pflege­ri­schen Rollen wie Commu­nity Health Nurses und es geht um die Selbst­be­stim­mung im Beruf.“

Reform: Acht Forde­run­gen an die Politik

Der DBfK ruft Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Lauter­bach zu „mutigen Refor­men im Gesund­heits­we­sen“ auf und formu­liert acht grund­le­gende Forde­run­gen:

  • Verbes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen mit verläss­li­cher Dienst­pla­nung, angemes­se­ner Bezah­lung, Gesund­heits­för­de­rung sowie Verein­bar­keit von Beruf und Familie
  • Leistungs­an­er­ken­nung und Belas­tungs­kom­pen­sa­tion durch ein Maßnah­men­pa­ket wie im DBfK-Konzept zum Grati­fi­ka­ti­ons­schein für Pflegende skizziert
  • Eigen­stän­dig­keit in der Feststel­lung des Pflege­be­darfs und der Verord­nung von Pflege­hilfs­mit­teln
  • Einfüh­rung des Berufs­pro­fils Commu­nity Health Nurse auf Master­ni­veau mit Zuerken­nung der Heilkun­de­aus­übung
  • Stärkung der Selbst­ver­wal­tung in der Pflege mit Hilfe von Pflege­be­ru­fe­kam­mern
  • Siche­rung der primär­qua­li­fi­zie­ren­den Studi­en­gänge durch Förde­rung der Hochschu­len und Bezah­lung der Praxis­ein­sätze
  • Perso­nelle Stärkung der pflege­wis­sen­schaft­li­chen Studi­en­gänge
  • Bundes­ein­heit­li­che Regelung der Pflege­as­sis­tenz­aus­bil­dung.

In diesem Jahr feiert der DBfK sein Doppel­ju­bi­läum und macht mit der Forde­rung nach einer Reform noch einmal mächtig Druck auf die Politik. Vor 120 Jahren gründete Agnes Karll die Berufs­or­ga­ni­sa­tion der Kranken­pfle­ge­rin­nen Deutsch­lands. Daraus ging vor 50 Jahren der DBfK hervor.

„Die Zeit drängt – das Jahr 2023 ist daher äußerst bedeut­sam, um die gesund­heit­li­che Grund­ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung zu sichern“, bekräf­tigt Präsi­den­tin Bienst­ein. Nicht nur für die profes­sio­nelle Pflege, sondern auch für die Menschen in Deutsch­land müsse 2023 zum „Jahr der Pflege“ werden.

Quelle: DBfK