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Themen­ge­biet Veran­stal­tung

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Dieses Themengebiet wird präsentiert von: PWG-Seminare

Die PWG-Seminare sind ein in Köln ansäs­si­ges Fortbil­dungs­in­sti­tut mit dem Schwer­punkt Pflege- und Gesund­heits­recht. Neben Workshops und Seminare richtet es alljähr­lich zwei bundes­weite Fachkon­gresse aus. Den Inter­dis­zi­pli­näre WundCon­gress (IWC), jeweils am letzten Donners­tag im Novem­ber und die Pflege­fort­bil­dung des Westens (JHC), welche in der Regel im Mai statt­fin­det,

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Gefahr erkannt – Gefahr gebannt Rufbe­reit­schaft vs. Bereit­schafts­dienst: Was Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer unbedingt wissen müssen!
Die Unter­schei­dung zwischen Rufbe­reit­schaft und Bereit­schafts­dienst ist entschei­dend, wenn es um die Einhal­tung arbeits­zeit­recht­li­cher Vorschrif­ten geht. Während Rufbe­reit­schaft grund­sätz­lich als Ruhezeit gilt, zählt der Bereit­schafts­dienst arbeits­zeit­recht­lich voll zur Arbeits­zeit. Arbeit­ge­ber müssen hier genau aufpas­sen, um Verstöße gegen das Arbeits­zeit­ge­setz zu vermei­den.

Gefahr erkannt – Gefahr gebannt Mögli­che Haftungs­fra­gen bei der Erwach­se­nen­bil­dung mit demen­zi­ell erkrank­ten Perso­nen
Haftungs­fra­gen stehen oft im Mittel­punkt, wenn Bildungs­ein­rich­tun­gen Angebote für demen­zi­ell erkrankte Menschen unter­brei­ten. Obwohl Erwach­sene grund­sätz­lich als eigen­ver­ant­wort­lich gelten, können bei kogni­ti­ven Einschrän­kun­gen wie einer Demenz­er­kran­kung beson­dere Sorgfalts­pflich­ten entste­hen – sowohl für die Bildungs­ein­rich­tung selbst als auch für Dozen­ten und Gesund­heits­ein­rich­tun­gen, welche die demen­zi­ell erkrank­ten Perso­nen zu den Fortbil­dungs­ver­an­stal­tun­gen entsen­den.

Totschlag durch Unter­las­sen Skandal um die Garan­ten­stel­lung: Hat das Pflege­per­so­nal einen tödli­chen Fehler gemacht?
Die „Garan­ten­stel­lung“ sorgt immer wieder für hitzige Diskus­sio­nen im Pflege­sek­tor. In einem aktuel­len Fall beschul­digt eine Angehö­rige das Pflege­per­so­nal, ihre 96-jährige Großmutter „verhun­gern“ gelas­sen zu haben. Dabei zeigt die Dokumen­ta­tion eindeu­tig, dass die Bewoh­ne­rin wieder­holt Mahlzei­ten und Getränke ablehnte und dies in einer ausführ­li­chen Fallbe­spre­chung thema­ti­siert wurde. Doch wie weit reicht die Verant­wor­tung der Pflege­kräfte wirklich? Und wann macht man sich wegen „Totschlags durch Unter­las­sen“ straf­bar?

Karne­vals­sit­zung in der JVA Köln-Ossen­dorf sorgt für Begeis­te­rung Der Heraus­ge­ber der Rechts­de­pe­sche im Gefäng­nis
Karne­val ist in Köln eine Herzens­an­ge­le­gen­heit – und das gilt nicht nur für die feiernde Bevöl­ke­rung in den Straßen der Stadt, sondern auch für Orte, an denen das närri­sche Treiben sonst nicht selbst­ver­ständ­lich ist. So fand am 26. Februar 2025 eine außer­ge­wöhn­li­che Karne­vals­sit­zung in der Justiz­voll­zugs­an­stalt Köln-Ossen­dorf statt – eine Veran­stal­tung, die nicht nur für die dort inhaf­tier­ten Frauen­ge­fan­ge­nen, sondern auch für die gelade­nen Gäste zu einem unver­gess­li­chen Erleb­nis wurde.



Winter­aka­de­mie 2025 – 5. Programm­tag Von Pflege­fach­ge­sprä­chen profi­tie­ren alle Betei­lig­ten
Wenn die Mitglie­der eines Pflege­teams mitein­an­der kommu­ni­zie­ren, lässt sich die Betreu­ungs­qua­li­tät entschei­dend verbes­sern. Hierbei seien die „Six Senses“, die sechs psycho­lo­gi­schen Grund­be­dürf­nisse eines jeden Menschen, in den Blick zu nehmen. Dies verdeut­lichte Judith Ebel, studierte Pflege­päd­ago­gin und Entwick­le­rin der Pflege­wis­sen-Quiz-App „SuperN­urse“, am fünften Programm­tag der Winter­aka­de­mie 2025 auf Gran Canaria.