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Alle Beiträge in der Rubrik: Recht



Arbeit in der Nacht Bereit­schafts­dienst: Wieviel Zusatz­ur­laub steht mir zu?
Eine Ärztin leistet über 300 Stunden nächt­li­chen Bereit­schafts­dienst. Dafür fordert sie von ihrem Kranken­haus einen entspre­chen­den Ausgleich und klagt vor Gericht für mehr Zusatz­ur­laub. Wieviel Urlaub ihr tatsäch­lich zusteht und ob Bereit­schafts­dienste auch als Nacht­ar­beits­stun­den gewer­tet werden können, lesen Sie hier.

BGH-Beschluss „Off-Label-Use“ von Medika­men­ten bei Zwangs­be­hand­lung nur bedingt möglich
Soll ein Medika­ment über seine eigent­li­che Zulas­sung hinaus angewen­det werden – der sogenannte „Off-Label-Use“ –, gelten beson­ders strenge Bestim­mun­gen für Behand­ler. Erst recht, wenn das Mittel, wie im vorlie­gen­den Fall, im Rahmen einer Zwangs­be­hand­lung gegen den Willen der Betrof­fe­nen verab­reicht werden soll. Das entschied nun der BGH, und bestä­tigte das Urteil der Vorin­stanz.




AnzeigeRechts­wis­sen zum Anfas­sen für Pflege und Medizin Zwei Bücher, ein Ziel: Rechts­si­cher­heit für die Praxis – verständ­lich, kompakt und handlungs­re­le­vant
Rechts­si­cher­heit nützt nicht nur den Mitar­bei­tern des Gesund­heits­we­sen sondern auch den Patien­ten. Im Klinik- und Pflege­all­tag bleibt kaum Zeit für lange Geset­zes­re­cher­chen. Und dennoch: Wer mit Menschen arbei­tet, bewegt sich täglich im recht­lich sensi­blen Raum – sei es bei Aufklä­rungs­ge­sprä­chen, Einwil­li­gun­gen, Dokumen­ta­tio­nen oder freiheits­ent­zie­hen­den Maßnah­men. Genau hier setzen das Lehrbuch „Recht in Medizin und Pflege“ sowie die Geset­zes­samm­lung „Vorschrif­ten und Geset­zes für das Gesund­heits­we­sen“ an.