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AnzeigeRechts­wis­sen zum Anfas­sen für Pflege und Medizin Zwei Bücher, ein Ziel: Rechts­si­cher­heit für die Praxis – verständ­lich, kompakt und handlungs­re­le­vant
Rechts­si­cher­heit nützt nicht nur den Mitar­bei­tern des Gesund­heits­we­sen sondern auch den Patien­ten. Im Klinik- und Pflege­all­tag bleibt kaum Zeit für lange Geset­zes­re­cher­chen. Und dennoch: Wer mit Menschen arbei­tet, bewegt sich täglich im recht­lich sensi­blen Raum – sei es bei Aufklä­rungs­ge­sprä­chen, Einwil­li­gun­gen, Dokumen­ta­tio­nen oder freiheits­ent­zie­hen­den Maßnah­men. Genau hier setzen das Lehrbuch „Recht in Medizin und Pflege“ sowie die Geset­zes­samm­lung „Vorschrif­ten und Geset­zes für das Gesund­heits­we­sen“ an.



Tipp zum Sommer­an­fang Leitungs­was­ser: Gesund und unschlag­bar günstig!
Pünkt­lich zum kalen­da­ri­schen Sommer­an­fang am 21. Juni ist auch wetter­tech­nisch der Sommer nahezu deutsch­land­weit in vollem Gange. Bei heißem Wetter ist es enorm wichtig, ausrei­chend zu trinken, um den Körper leistungs­fä­hig zu halten und Beschwer­den vorzu­beu­gen. Die gute Nachricht: Es muss kein teures Super­markt-Flaschen­was­ser sein – denn herkömm­li­ches Leitungs­was­ser reicht völlig aus!

Urlaubs­wunsch verneint? Urlaubs­an­spruch: Welche Rechte Beschäf­tigte haben
Urlaubs­pla­nung kann gerade im Gesund­heits­we­sen zur Heraus­for­de­rung werden. Vom Urlaubs­an­trag bis hin zum Verfall des Urlaubs­an­spruchs gibt es bei Beschäf­tig­ten viele Unsicher­hei­ten. Muss der Arbeit­ge­ber zum Beispiel Urlaubs­wün­sche erfül­len und was passiert, wenn Arbeit­neh­mer ihren Urlaub nicht beantra­gen? Die wichtigs­ten Fragen werden hier beant­wor­tet.