Paul Kerner fragt: Unsere Pflegeleistungen werden von vielen Patienten als selbstverständlich angesehen, sodass einige Patienten Zusatzleistungen verspätet oder gar nicht bezahlen. Welche Vorkehrungen können gegen Forderungsausfälle und Zahlungsverzögerungen getroffen werden?
Antwort der Redaktion: Wie jedem anderen Unternehmer stehen auch Pflegediensten einige Instrumente zur Verfügung, um Einnahmeausfälle zu reduzieren. Ist bereits ein größerer Vergütungsanspruch entstanden, dessen Durchsetzung als unsicher angesehen wird, können moderate Abschlags- oder Teilzahlungen vereinbart werden. Dabei muss genau festgeschrieben werden, wie viele Raten, in welcher Höhe und zu welchem kalendarischen Zeitpunkt zu zahlen sind. Natürlich begründen die Versäumnisse der Vergangenheit im Hinblick auf die Fortführung der Behandlung auch Zweifel an der künftigen Zahlungsmoral.
Hier stellt sich die Frage, ob es vertretbar ist, die Fortführung der Behandlung von der Entrichtung eines Vorschusses abhängig zu machen. Im ärztlichen Bereich wird ein solches Verlangen für die Erbringung weiterer Gesundheitsdienstleistungen – auch am zahlungssäumigen Patienten – weitgehend aus standesrechtlichen und ethischen Gesichtspunkten abgelehnt. Diesem Sicherungsinstrument können im Pflegebereich grundsätzlich ähnliche moralische Bedenken entgegengehalten werden. Gleichwohl sollte berücksichtigt werden, dass Pflegedienste ordentlich wirtschaften müssen und für die Versorgung der Pflegebedürftigen regelmäßig Kosten verauszulegen haben (zum Beispiel für Pflegehilfsmittel).
Damit Zahlungsverzögerungen und/oder Forderungsausfälle nicht zu einem ernsthaften Problem werden, sollte jeder Pflegedienst auf ein geordnetes Rechnungs- und Mahnwesen achten. Sofern diese Tätigkeiten nicht zu den Kernkompetenzen der Verantwortlichen zählen, verspricht die Auslagerung an einen Abrechnungsprofi Schutz vor längeren Zahlungsverzögerungen. Bei der Forderungseintreibung durch einen Dritten sind in jedem Fall die Aspekte der Schweigepflicht zu bedenken.