Testpflicht
An die Leine mit den Masken Bild: © Wolfgang Spitz­bart | Dreamstime.com

Testpflicht adé

Die Masken- und Testpflicht für die Beschäf­tig­ten und Bewoh­ner in Gesund­heits- und Pflege­ein­rich­tun­gen soll vorzei­tig zum 1. März auslau­fen.

Die Gesund­heits­mi­nis­te­rin­nen und ‑minis­ter von Bund und Ländern verein­bar­ten ein frühe­res Ende der eigent­lich bis 7. April festge­leg­ten bundes­wei­ten Corona-Schutz­vor­ga­ben.

Auch Besucher von Kranken­häu­sern und Pflege­hei­men brauchen dann keinen Test mehr. Sie sollen aber vorläu­fig bei Besuchen ebenso wie Patien­ten in Arztpra­xen weiter Maske tragen.

Lauter­bach: „Corona-Infek­ti­ons­lage seit Wochen stabil“

Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach sagte, unterm Strich sei die Infek­ti­ons­lage seit Wochen stabil.

Die Kranken­häu­ser könnten Corona-Kranke gut versor­gen. Lauter­bach erklärte, nur wer Patien­ten oder Heimbe­woh­ner besuche und Arztter­mine wahrnehme, müsse weiter­hin Maske tragen. Das sollte der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein.

Lauter­bach sagte, die Pande­mie sei noch nicht vorbei. Aber die Pande­mie habe ihren Schre­cken verlo­ren. Das Virus sei im Alltag beherrsch­bar. Und daraus ziehe man Konse­quen­zen.

Wegen einer mögli­cher­weise kriti­schen Pande­mie­lage in diesem Winter waren mehrere bundes­weite Corona-Bestim­mun­gen im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz festge­schrie­ben worden. Seit einiger Zeit werden die staat­li­chen Aufla­gen aber gelockert.

Zuletzt war Anfang Februar bereits die Masken­pflicht in Fernzü­gen und Fernbus­sen vorzei­tig ausge­setzt worden. Im Nahver­kehr gelten nach entspre­chen­den Regelun­gen der Länder ebenfalls keine Masken­pflich­ten mehr.

Nach und nach hatten die Bundes­län­der auch die Isola­ti­ons­pflicht für Corona-Infizierte auslau­fen lassen.

Quellen: BMG, RND