In seiner Begrüßungsansprache hob der Veranstaltungsleiter Dr. Georg Ralle die ungebrochene Bedeutung der rechtlichen Anforderungen für die Angehörigen der Pflegeberufe hervor. Marie-Louise Müller, Präsidenten des Deutschen Pflegerats schloss sich dieser Meinung an. Ihrer Meinung nach ist jedoch die Pflege gegenüber der Medizin bislang unterrepräsentiert, und ihre Forderung nach mehr politischer Wertschätzung für die Pflege fand breite Zustimmung.
Gudrun Schaich-Walch, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, vertrat die Auffassung, dass Pflegekompetenzen künftig stärker als bisher im Versorgungsprozess berücksichtigt werden müssen. Eine deutliche Absage erteilte sie einer staatlichen Ausbildungsfinanzierung, da eine weitere Belastung der Landeshaushalte für sie nicht infrage kommt.
Anschließend gab Rolf Höfert, Mitveranstalter der Tagung, einen Rückblick auf die Kongressthemen der zurückliegenden Jahre. Seine politische Bilanz fiel nüchtern aus: „Die Pflege wurde ausgebremst!“ Missstände ließen sich dauerhaft nur dann beseitigen, wenn die Pflege mit einem eigenen Selbstverwaltungsorgan den übrigen Beteiligten auf gleicher Ebene begegnen kann. Dabei ist die laufende Anpassung der Pflegesätze an die allgemeine Preis- und Einkommensentwicklung ist für ihn unumgänglich.
Prof. Dr. Volker Großkopf beschäftigte sich in seinem Vortrag mit der Standardisierung pflegerischen Handelns, deren Überführung in die Praxis mitunter erheblichen Problemen begegne. Als Haftungsrisiko Nummer 1 im ambulanten und stationären Sektor nannte er die unterschiedlichen Sturzursachen. Gleichzeitig warnte er aber vor übertriebenen Qualitätsbeschreibungen in der Standardisierung. Seien Sensormatratzen und Lichtschranken einmal verankert, gelten diese Maßstäbe auch als Messlatte in einem Haftungsprozess.
Das rechtswissenschaftliche Programm wurde durch das Referat von Rechtsanwalt Hubert Klein erweitert. Er berichtet über Neuigkeiten auf dem Gebiet des Betreuungsrechts. In der Frage „Bettgitter – ja oder nein“ empfahl er eine enge, dokumentierte Absprache mit dem Arzt.
Dem Engagement aller Beteiligten ist es zu danken, dass der 10. Pflege-Recht-Tag zu einer wissenschaftlich fundierten Fortbildungsveranstaltung mit breit gefächertem Themenspektrum und hohem Informationsgehalt wurde.