Über 1000 Pflegekräfte und Fachexperten aus ganz Deutschland waren zur "Pflege 2005" angereist, in deren Rahmen der 10. Pflege-Recht-Tag stattfand,
Über 1000 Pflege­kräfte und Fachex­per­ten aus ganz Deutsch­land waren zur „Pflege 2005“ angereist, in deren Rahmen der 10. Pflege-Recht-Tag statt­fand,

In seiner Begrü­ßungs­an­spra­che hob der Veran­stal­tungs­lei­ter Dr. Georg Ralle die ungebro­chene Bedeu­tung der recht­li­chen Anfor­de­run­gen für die Angehö­ri­gen der Pflege­be­rufe hervor. Marie-Louise Müller, Präsi­den­ten des Deutschen Pflege­rats schloss sich dieser Meinung an. Ihrer Meinung nach ist jedoch die Pflege gegen­über der Medizin bislang unter­re­prä­sen­tiert, und ihre Forde­rung nach mehr politi­scher Wertschät­zung für die Pflege fand breite Zustim­mung.

Gudrun Schaich-Walch, stell­ver­tre­tende Vorsit­zende der SPD-Bundes­tags­frak­tion, vertrat die Auffas­sung, dass Pflege­kom­pe­ten­zen künftig stärker als bisher im Versor­gungs­pro­zess berück­sich­tigt werden müssen. Eine deutli­che Absage erteilte sie einer staat­li­chen Ausbil­dungs­fi­nan­zie­rung, da eine weitere Belas­tung der Landes­haus­halte für sie nicht infrage kommt.

Anschlie­ßend gab Rolf Höfert, Mitver­an­stal­ter der Tagung, einen Rückblick auf die Kongress­the­men der zurück­lie­gen­den Jahre. Seine politi­sche Bilanz fiel nüchtern aus: „Die Pflege wurde ausge­bremst!“ Missstände ließen sich dauer­haft nur dann besei­ti­gen, wenn die Pflege mit einem eigenen Selbst­ver­wal­tungs­or­gan den übrigen Betei­lig­ten auf gleicher Ebene begeg­nen kann. Dabei ist die laufende Anpas­sung der Pflege­sätze an die allge­meine Preis- und Einkom­mens­ent­wick­lung ist für ihn unumgäng­lich.

Prof. Dr. Volker Großkopf beschäf­tigte sich in seinem Vortrag mit der Standar­di­sie­rung pflege­ri­schen Handelns, deren Überfüh­rung in die Praxis mitun­ter erheb­li­chen Proble­men begegne. Als Haftungs­ri­siko Nummer 1 im ambulan­ten und statio­nä­ren Sektor nannte er die unter­schied­li­chen Sturz­ur­sa­chen. Gleich­zei­tig warnte er aber vor übertrie­be­nen Quali­täts­be­schrei­bun­gen in der Standar­di­sie­rung. Seien Sensor­ma­trat­zen und Licht­schran­ken einmal veran­kert, gelten diese Maßstäbe auch als Messlatte in einem Haftungs­pro­zess.

Das rechts­wis­sen­schaft­li­che Programm wurde durch das Referat von Rechts­an­walt Hubert Klein erwei­tert. Er berich­tet über Neuig­kei­ten auf dem Gebiet des Betreu­ungs­rechts. In der Frage „Bettgit­ter – ja oder nein“ empfahl er eine enge, dokumen­tierte Abspra­che mit dem Arzt.

Dem Engage­ment aller Betei­lig­ten ist es zu danken, dass der 10. Pflege-Recht-Tag zu einer wissen­schaft­lich fundier­ten Fortbil­dungs­ver­an­stal­tung mit breit gefächer­tem Themen­spek­trum und hohem Infor­ma­ti­ons­ge­halt wurde.