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Gefahr erkannt – Gefahr gebannt Rufbe­reit­schaft vs. Bereit­schafts­dienst: Was Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer unbedingt wissen müssen!
Die Unter­schei­dung zwischen Rufbe­reit­schaft und Bereit­schafts­dienst ist entschei­dend, wenn es um die Einhal­tung arbeits­zeit­recht­li­cher Vorschrif­ten geht. Während Rufbe­reit­schaft grund­sätz­lich als Ruhezeit gilt, zählt der Bereit­schafts­dienst arbeits­zeit­recht­lich voll zur Arbeits­zeit. Arbeit­ge­ber müssen hier genau aufpas­sen, um Verstöße gegen das Arbeits­zeit­ge­setz zu vermei­den.