Gefahr erkannt – Gefahr gebannt
Rufbereitschaft vs. Bereitschaftsdienst: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer unbedingt wissen müssen!
Die Unterscheidung zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst ist entscheidend, wenn es um die Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften geht. Während Rufbereitschaft grundsätzlich als Ruhezeit gilt, zählt der Bereitschaftsdienst arbeitszeitrechtlich voll zur Arbeitszeit. Arbeitgeber müssen hier genau aufpassen, um Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu vermeiden.