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Pflegegrad
Es gibt fünf Pflege­grade (1–5), in die pflege­be­dürf­tige Perso­nen je nach ihrem indivi­du­el­len Hilfe­be­darf einge­stuft werden Bild: © Ginasan­ders | Dreamstime.com

Was ist ein Pflege­grad?

Ein Pflege­grad ist eine Klassi­fi­zie­rung, die für die Bewil­li­gung von Leistun­gen der Pflege­ver­si­che­rung von großer Bedeu­tung ist. Es gibt fünf Pflege­grade (1–5), in die pflege­be­dürf­tige Perso­nen je nach ihrem indivi­du­el­len Hilfe­be­darf einge­stuft werden.

Diese Eintei­lung bestimmt maßgeb­lich die Höhe der Pflege­gel­der, die von der Pflege­kasse gezahlt werden. Vor der Einfüh­rung der Pflege­grade im Jahr 2017 wurden Pflege­be­dürf­tige in Pflege­stu­fen unter­teilt. Aller­dings wurden in diesem alten System die beson­de­ren Bedürf­nisse von Perso­nen mit einge­schränk­ter Alltags­kom­pe­tenz, wie sie etwa bei Demenz­er­kran­kun­gen auftre­ten, nicht ausrei­chend berück­sich­tigt.

Dies wurde mit der Einfüh­rung der Pflege­grade durch das Pflege­stär­kungs­ge­setz II korri­giert.

Wie wird ein Pflege­grad ermit­telt?

Die Festle­gung eines Pflege­gra­des erfolgt durch das Neue Begut­ach­tungs­as­sess­ment (NBA), das zusam­men mit dem Pflege­stär­kungs­ge­setz II Anfang 2017 einge­führt wurde.

Der Grad der Selbst­stän­dig­keit der zu begut­ach­ten­den Person ist hierbei das zentrale Krite­rium. Dieser wird in verschie­de­nen Berei­chen der körper­li­chen und geisti­gen Verfas­sung bewer­tet, und die Ergeb­nisse führen zur Eintei­lung in einen der fünf Pflege­grade.

Was beinhal­ten die verschie­de­nen Pflege­grade in Zahlen?

Die fünf Pflege­grade berück­sich­ti­gen den indivi­du­el­len Hilfe­be­darf und bestim­men die Höhe der Pflege­gel­der, die von der Pflege­kasse ausge­zahlt werden.

Seit 2017 haben mehr Versi­cherte Anspruch auf Leistun­gen der Pflege­ver­si­che­rung, da die Unter­stüt­zung nun früher einsetzt. Die Pflege­gel­der wurden zum 1. Januar 2024 erhöht, und weitere Erhöhun­gen sind geplant.

Die Pflege­grade spielen eine entschei­dende Rolle bei der angemes­se­nen Versor­gung pflege­be­dürf­ti­ger Perso­nen und sind ein wichti­ger Bestand­teil des deutschen Pflege­sys­tems.

Von Jenny Kuhnert