Vollmachtmissbrauch
Bei Akten­zei­chen XY geht es am 28. Mai um Vollmacht­miss­brauch. Bild: ZDF/Tobias Schult

Vollmacht­miss­brauch: „Das Erbe im Visier“

„Das Erbe im Visier“ heißt es heute Abend um 20.15 Uhr bei Akten­zei­chen XY im ZDF. In der Sonder­sen­dung „Vorsicht, Betrug!“ beschäf­tigt sich Modera­tor Rudi Cerne mit Betrü­ge­reien jegli­cher Art: windi­gen Online-Coaches, betrü­ge­ri­schen Genos­sen­schaf­ten und eben auch mit dem Vollmacht­miss­brauch bei alten Menschen. Ein Thema, das gerade bei pflege­be­dürf­ti­gen, älteren Menschen trauri­ger Alltag ist.

Vorlage sind reale Fälle, die sich so nicht wieder­ho­len sollen. Wie häufig sich solche Betrü­ge­reien tatsäch­lich ereig­nen, ist schwer zu quanti­fi­zie­ren. Viele Fälle werden nämlich nicht gemel­det oder gar nicht erst erkannt.

Polizei warnt vor organi­sier­ten Tätern

Meistens handelt es sich dabei um eine Form des finan­zi­el­len Missbrauchs, bei dem Bevoll­mäch­tigte – oft auch Angehö­rige oder naheste­hende Perso­nen – ihre recht­li­che Stellung ausnut­zen, um sich selbst zu berei­chern oder Entschei­dun­gen im eigenen Inter­esse zu treffen.

Das kann die unrecht­mä­ßige Entnahme von Geld, das Umschrei­ben von Vermö­gens­wer­ten, ungewollte Schen­kun­gen oder sogar der Verkauf von Immobi­lien ohne das Wissen oder gegen den Willen der betrof­fe­nen Person sein.

Beson­ders proble­ma­tisch ist, dass diese Übergriffe oft im priva­ten Raum gesche­hen, schwer nachweis­bar sind und Täter sich häufig auf die ihnen erteilte recht­li­che Legiti­ma­tion berufen.

Hohe Dunkel­zif­fer bei finan­zi­el­ler Ausbeu­tung von alten Menschen

Die Dunkel­zif­fer dürfte noch deutlich höher liegen, da viele Betrof­fene aus Scham, Angst oder Abhän­gig­keit vom Täter eine Anzeige erstat­ten oder sich nieman­dem anver­trauen. Um solchen Situa­tio­nen vorzu­beu­gen, empfiehlt es sich, Vollmach­ten sorgfäl­tig und möglichst mit juris­ti­scher Beratung aufzu­set­zen.

Vollmacht­miss­brauch lässt sich am besten durch klare, detail­lierte und indivi­du­ell formu­lierte Vorsor­ge­voll­mach­ten vermei­den. Der Wille des Vollmacht­ge­bers muss eindeu­tig festge­hal­ten sein, insbe­son­dere bei Vermö­gens- und Gesund­heits­sorge. Es empfiehlt sich, zwei Bevoll­mäch­tigte einzu­set­zen, die sich gegen­sei­tig kontrol­lie­ren und zur Abspra­che verpflich­tet sind. So lässt sich der Handlungs­spiel­raum einzel­ner Perso­nen einschrän­ken.

Die Origi­nal­voll­macht sollte gut aufbe­wahrt und nur gezielt weiter­ge­ge­ben werden. Eine bloße Kopie reicht zur Wirksam­keit nicht aus und kann zu Vollmacht­miss­brauch führen. Um Trans­pa­renz zu schaf­fen, ist der Bevoll­mäch­tigte verpflich­tet, sämtli­che finan­zi­el­len Trans­ak­tio­nen zu dokumen­tie­ren und Belege aufzu­be­wah­ren. Es empfiehlt sich außer­dem, klare Regelun­gen zu Heimkos­ten, Immobi­li­en­trä­gern und Konto­voll­mach­ten zu treffen. Auch bei der Gesund­heits­sorge muss der Vollmacht­ge­ber konkrete Entschei­dun­gen schrift­li­che festle­gen – vor allem zu freiheits­ent­zie­hen­den Maßnah­men oder lebens­ge­fähr­li­chen Eingrif­fen.

Welche Tipps es noch gibt, um sich gegen Vollmacht­miss­brauch zu schüt­zen, kann heute Abend bei Akten­zei­chen XY gesehen werden. Nach der Ausstrah­lung ist die Sendung noch in der ZDF-Media­thek zu sehen.