
Vollmachtmissbrauch: „Das Erbe im Visier“
„Das Erbe im Visier“ heißt es heute Abend um 20.15 Uhr bei Aktenzeichen XY im ZDF. In der Sondersendung „Vorsicht, Betrug!“ beschäftigt sich Moderator Rudi Cerne mit Betrügereien jeglicher Art: windigen Online-Coaches, betrügerischen Genossenschaften und eben auch mit dem Vollmachtmissbrauch bei alten Menschen. Ein Thema, das gerade bei pflegebedürftigen, älteren Menschen trauriger Alltag ist.
Vorlage sind reale Fälle, die sich so nicht wiederholen sollen. Wie häufig sich solche Betrügereien tatsächlich ereignen, ist schwer zu quantifizieren. Viele Fälle werden nämlich nicht gemeldet oder gar nicht erst erkannt.
Polizei warnt vor organisierten Tätern
Meistens handelt es sich dabei um eine Form des finanziellen Missbrauchs, bei dem Bevollmächtigte – oft auch Angehörige oder nahestehende Personen – ihre rechtliche Stellung ausnutzen, um sich selbst zu bereichern oder Entscheidungen im eigenen Interesse zu treffen.
Das kann die unrechtmäßige Entnahme von Geld, das Umschreiben von Vermögenswerten, ungewollte Schenkungen oder sogar der Verkauf von Immobilien ohne das Wissen oder gegen den Willen der betroffenen Person sein.
Besonders problematisch ist, dass diese Übergriffe oft im privaten Raum geschehen, schwer nachweisbar sind und Täter sich häufig auf die ihnen erteilte rechtliche Legitimation berufen.
Hohe Dunkelziffer bei finanzieller Ausbeutung von alten Menschen
Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen, da viele Betroffene aus Scham, Angst oder Abhängigkeit vom Täter eine Anzeige erstatten oder sich niemandem anvertrauen. Um solchen Situationen vorzubeugen, empfiehlt es sich, Vollmachten sorgfältig und möglichst mit juristischer Beratung aufzusetzen.
Vollmachtmissbrauch lässt sich am besten durch klare, detaillierte und individuell formulierte Vorsorgevollmachten vermeiden. Der Wille des Vollmachtgebers muss eindeutig festgehalten sein, insbesondere bei Vermögens- und Gesundheitssorge. Es empfiehlt sich, zwei Bevollmächtigte einzusetzen, die sich gegenseitig kontrollieren und zur Absprache verpflichtet sind. So lässt sich der Handlungsspielraum einzelner Personen einschränken.
Die Originalvollmacht sollte gut aufbewahrt und nur gezielt weitergegeben werden. Eine bloße Kopie reicht zur Wirksamkeit nicht aus und kann zu Vollmachtmissbrauch führen. Um Transparenz zu schaffen, ist der Bevollmächtigte verpflichtet, sämtliche finanziellen Transaktionen zu dokumentieren und Belege aufzubewahren. Es empfiehlt sich außerdem, klare Regelungen zu Heimkosten, Immobilienträgern und Kontovollmachten zu treffen. Auch bei der Gesundheitssorge muss der Vollmachtgeber konkrete Entscheidungen schriftliche festlegen – vor allem zu freiheitsentziehenden Maßnahmen oder lebensgefährlichen Eingriffen.
Welche Tipps es noch gibt, um sich gegen Vollmachtmissbrauch zu schützen, kann heute Abend bei Aktenzeichen XY gesehen werden. Nach der Ausstrahlung ist die Sendung noch in der ZDF-Mediathek zu sehen.
Erläuchtend