„Die meisten Leistungs­er­brin­ger rechnen korrekt ab. Aber schon einige wenige schwarze Schafe können ein schlech­tes Licht auf den gesam­ten Leistungs­be­reich werfen“, resüm­miert Dr. Jürgen Mosler. Mosler leitet die vor rund zwölf Jahren eigens zur Bekämp­fung von Fehlver­hal­ten im Gesund­heits­we­sen einge­rich­tete Ermitt­lungs­gruppe der AOK Nordwest.

Und es scheint sich zu lohnen: Allein in den beiden vergan­ge­nen Jahren gingen insge­samt 488 neue Hinweise aus allen Berei­chen des Gesund­heits­we­sens ein. Dadurch konnten Gelder in Höhe von rund 3,4 Millio­nen Euro zurück­ge­holt werden. Die insge­samt sieben AOK-Ermitt­ler arbei­ten eng mit anderen Kranken­kas­sen sowie den Polizei- und Justiz­be­hör­den zusam­men.

„Hier werden Gelder der Versi­cher­ten verun­treut.“

Anläss­lich der Vorstel­lung des Tätig­keits­be­richts der Gruppe fand Georg Keppe­ler, alter­nie­ren­der AOK-Verwal­tungs­rats­vor­sit­zen­der und Versi­cher­ten­ver­tre­ter, auch deutlich Worte: „Manipu­la­tio­nen im Gesund­heits­we­sen sind keine Kavaliers­de­likte. Gegen die wenigen Betrü­ger muss konse­quent und mit aller Härte des Geset­zes vorge­gan­gen werden. Denn hier werden Gelder der Versi­cher­ten­ge­mein­schaft verun­treut.“

Kranken­gym­nas­tik falsch abgerech­net

In Schles­wig-Holstein waren die AOK-Ermitt­ler zum Beispiel maßgeb­lich bei der Aufklä­rung eines Falls betei­ligt, bei dem ein Medizi­ni­sches Versor­gungs­zen­trum in Hamburg und Neumüns­ter Röntgen­kon­trast­mit­tel in Übermaß bestellte und zu Lasten der gesetz­li­chen Kranken­kas­sen abrech­nete. Der Schaden geht in die Millio­nen.

In einem weite­ren Fall rechne­ten mehrere Heilmit­tel­er­brin­ger gemein­sam syste­ma­tisch kranken­gym­nas­ti­sche Leistun­gen ab, die nie erbracht wurden. Die AOK Nordwest forderte den entstan­de­nen Schaden von mehr als 110.000 Euro erfolg­reich zurück.

Und gleich in mehre­ren Fällen kamen die Ermitt­ler Pflege­diens­ten auf die Spur, die Leistun­gen mehrfach abrech­ne­ten, die Patien­ten aber zu keinem Zeitpunkt erhiel­ten. Hier konnte die AOK eine Schadens­re­gu­lie­rung von über 100.000 Euro erwir­ken.

Quelle: AOK Nordwest