Man kann die Nachricht kaum glauben, die das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM) am 22. November an ihre MitarbeiterInnen überstellte.
Statt Lohnerhöhungen, soll das Weihnachtsgeld für das gebeutelte Pflegepersonal um 70 Prozent gekürzt werden. Das ist aufs Schärfste zu verurteilen.
Während in zahlreichen Bereichen aktuell kräftige Lohnforderungen durchgesetzt werden, sollen ausgerechnet die, deren Tarifgehalt ohnehin weit unter einem angemessenen Niveau liegt, auch noch auf einen Teil des vertraglich zugesicherten Gehaltes verzichten. Der Grund seien akute Liquiditätsprobleme des Trägers.
Kürzung Weihnachtsgeld: Ärzte nicht betroffen
Das die am GKM angestellten ÄrztInnen davon nicht betroffen sind, zeigt wie falsch die Haltung gerade gegenüber den dort angestellten Pflegekräften ist. Man geht offensichtlich davon aus, dass das Pflegepersonal bereit ist, für Gotteslohn zu schuften, da es mit diesem erfüllenden Beruf längst schon zufrieden ist.
Die eindimensionale Verhandlungspolitik, mancher Gewerkschaften, mittels sogenannter Entlastungstarifverträge, hat offenbar auf der ArbeitgeberInnenseite zusätzlich bewirkt, dass man die Gehaltsschraube beliebig nach unten drehen kann. Wenn eine angemessene Entlohnung nicht einmal für eine Gewerkschaft oberste Priorität hat, warum sollte sie dann für die Arbeitgeberseite wichtiger erscheinen?
Die Pflegegewerkschaft BochumerBund fordert, den Angestellten im Pflegebereich des GKM umgehend die vertraglich vereinbarte Sonderzahlung in voller Höhe auszuzahlen. Pflegende dürfen keinesfalls die Leidtragenden von Misswirtschaft und Privatisierungsgedanken sein.
Bevor hier der vermeintlich leichteste Weg gegangen wird, sollten alle Mittel geprüft und in Erwägung gezogen werden. An dieser Stelle sei auch auf die 8 Milliarden Euro an Finanzhilfen hingewiesen, die das BMG zur Stabilisierung von Krankenhäusern und Langzeitpflegeeinrichtungen zur Verfügung stellt.
Fest steht, Pflege wird nicht mehr für Gotteslohn arbeiten, auch wenn dies immer noch nicht in allen Geschäftsführeretagen angekommen ist. Pflege hat mehr verdient!
Von Niklas Kemper
Der Kommentierende scheint leider wenig Ahnung im Bereich Tarifrecht zu besitzen.
Die Tarifverträge zur Entlastung wurden neu verhandelt und haben mit den noch laufenden Tarifverträge zur Entgeltordnung schlicht nichts zu tun. Zudem gelten die TV‑E nur für Unikliniken in NRW, Berlin und Frankfurt. Die Laufzeit der Entgeltordnung ist bekannt und wenn diese ausläuft wird man sicherlich ähnliche Forderungen stellen wie man sie jetzt im kommunalen Bereich stellt und diese sind 10,5% aber mindestens 500€ mehr, eine Lohnsteigerung bei der Pflege von ca. 15–17%.
Das Ärzte nicht von der Maßnahme betroffen sind liegt an der Tatsache, dass diese schon lange kein Weihnachtsgeld mehr bekommen. Warum man also versucht hier eine Spaltung herbeizufantasieren ist mir ein Rätsel.