Ab September 2022 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in drei Schritten steigen. Das haben das Bundesgesundheitsministerium und das Arbeitsministerium mitgeteilt.
Die Lohnerhöhung hängt dabei von der jeweiligen Qualifikationsstufe der Pflegekraft ab. Für Pflegehilfskräfte soll der Mindestlohn 2023 demnach auf 14,15 Euro pro Stunde angehoben werden, für qualifizierte Pflegehilfskräfte soll er auf 15,25 Euro angehoben werden und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro.
Die Planung für die Mindestlohnsteigerungen basiert auf den Beschlüssen der Pflegekommission, die sich am 5. Februar 2022 einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege einigte. Die Staffelung der Mindestlöhne nach den drei Qualifikationsstufen wird beibehalten. Die Erhöhung des Mindestlohns für alle Qualifikationsstufen erfolgt in drei Stufen, weshalb sich Pflegekräfte noch dieses Jahr über mehr Geld freuen können. Die Mindestlohnsteigerungen im Überblick:
Für Pflegehilfskräfte:
Höhe | |
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ab 01.09.2022 | 13,70 € |
ab 01.05.2023 | 13,90 € |
ab 01.12.2023 | 14,15 € |
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (ab 1‑jähriger Berufserfahrung mit entsprechender Tätigkeit):
Höhe | |
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ab 01.09.2022 | 14,60 € |
ab 01.05.2023 | 14,90 € |
ab 01.12.2023 | 15,25 € |
Für Pflegefachkräfte:
Höhe | |
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ab 01.09.2022 | 17,10 € |
ab 01.05.2023 | 17,65 € |
ab 01.12.2023 | 18,25 € |
Die neuen Empfehlungen der Pflegekommission möchte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Verordnung festsetzen. Damit werden die empfohlenen Mindestlöhne für die Pflege allgemein verbindlich.
Anspruch auf mehr bezahlten Urlaub
In die Verordnung soll ebenfalls die Empfehlung der Pflegekommission aufgenommen werden, dass Beschäftigten in der Altenpflege ein Anspruch auf zusätzlichen Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus gewährt werden soll. Für Beschäftigte mit einer 5‑Tage-Woche springen so für das Jahr 2022 sieben Tage Mehrurlaub raus und für die Jahre 2023 und 2024 jeweils neun Tage.
Schon im April leichte Mindestlohnsteigerungen
Momentan gelten noch die alten Regelungen des Kommissionsbeschlusses von 2020. Die Untergrenze für unqualifizierte Pflegehelfer liegen demnach aktuell noch bei 12 Euro pro Stunde, diese sollen noch im April 2022 auf 12,55 steigen. Auch qualifizierte Hilfskräfte bekommen im April mehr Geld: von derzeit 12,50 steigt hier der Mindestlohn auf 13,20. Zum gleichen Zeitpunkt steigt auch der Mindestlohn für Fachkräfte von derzeit 15 Euro auf 15,40 Euro. An diese Regelungen knüpfen nun die neuen Beschlüsse der Pflegekommission an.
Ausnahmen der Mindestlohnregelung
Überall dort, wo der Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt, gilt der gesetzliche Mindestlohn von 9,82 Euro pro Stunde. Dies ist der aktuelle allgemeingültige Mindestlohn, der ebenfalls in weiteren Stufen erhöht werden soll. Der gesetzliche Mindestlohn soll nach dem Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung auf 12 Euro pro Stunde angehoben werden.