Mindestlohn
Der Mindest­lohn in der Alten­pflege wird angeho­ben

Ab Septem­ber 2022 sollen die Mindest­löhne für Pflege­kräfte in Deutsch­land in drei Schrit­ten steigen. Das haben das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium und das Arbeits­mi­nis­te­rium mitge­teilt.

Die Lohner­hö­hung hängt dabei von der jewei­li­gen Quali­fi­ka­ti­ons­stufe der Pflege­kraft ab. Für Pflege­hilfs­kräfte soll der Mindest­lohn 2023 demnach auf 14,15 Euro pro Stunde angeho­ben werden, für quali­fi­zierte Pflege­hilfs­kräfte soll er auf 15,25 Euro angeho­ben werden und für Pflege­fach­kräfte auf 18,25 Euro.

Die Planung für die Mindest­lohn­stei­ge­run­gen basiert auf den Beschlüs­sen der Pflege­kom­mis­sion, die sich am 5. Februar 2022 einstim­mig auf höhere Mindest­löhne für Beschäf­tigte in der Alten­pflege einigte. Die Staffe­lung der Mindest­löhne nach den drei Quali­fi­ka­ti­ons­stu­fen wird beibe­hal­ten. Die Erhöhung des Mindest­lohns für alle Quali­fi­ka­ti­ons­stu­fen erfolgt in drei Stufen, weshalb sich Pflege­kräfte noch dieses Jahr über mehr Geld freuen können. Die Mindest­lohn­stei­ge­run­gen im Überblick:

Für Pflege­hilfs­kräfte:

Höhe
ab 01.09.2022 13,70 €
ab 01.05.2023 13,90 €
ab 01.12.2023 14,15 €

Für quali­fi­zierte Pflege­hilfs­kräfte (ab 1‑jähriger Berufs­er­fah­rung mit entspre­chen­der Tätig­keit):

Höhe
ab 01.09.2022 14,60 €
ab 01.05.2023 14,90 €
ab 01.12.2023 15,25 €

Für Pflege­fach­kräfte:

Höhe
ab 01.09.2022 17,10 €
ab 01.05.2023 17,65 €
ab 01.12.2023 18,25 €

Die neuen Empfeh­lun­gen der Pflege­kom­mis­sion möchte das Bundes­mi­nis­te­rium für Arbeit und Sozia­les in einer Verord­nung festset­zen. Damit werden die empfoh­le­nen Mindest­löhne für die Pflege allge­mein verbind­lich.

Anspruch auf mehr bezahl­ten Urlaub

In die Verord­nung soll ebenfalls die Empfeh­lung der Pflege­kom­mis­sion aufge­nom­men werden, dass Beschäf­tig­ten in der Alten­pflege ein Anspruch auf zusätz­li­chen Urlaub über den gesetz­li­chen Urlaubs­an­spruch hinaus gewährt werden soll. Für Beschäf­tigte mit einer 5‑Tage-Woche sprin­gen so für das Jahr 2022 sieben Tage Mehrur­laub raus und für die Jahre 2023 und 2024 jeweils neun Tage.

Schon im April leichte Mindest­lohn­stei­ge­run­gen

Momen­tan gelten noch die alten Regelun­gen des Kommis­si­ons­be­schlus­ses von 2020. Die Unter­grenze für unqua­li­fi­zierte Pflege­hel­fer liegen demnach aktuell noch bei 12 Euro pro Stunde, diese sollen noch im April 2022 auf 12,55 steigen. Auch quali­fi­zierte Hilfs­kräfte bekom­men im April mehr Geld: von derzeit 12,50 steigt hier der Mindest­lohn auf 13,20. Zum gleichen Zeitpunkt steigt auch der Mindest­lohn für Fachkräfte von derzeit 15 Euro auf 15,40 Euro. An diese Regelun­gen knüpfen nun die neuen Beschlüsse der Pflege­kom­mis­sion an.

Ausnah­men der Mindest­lohn­re­ge­lung

Überall dort, wo der Pflege­min­dest­lohn nicht zur Anwen­dung kommt, gilt der gesetz­li­che Mindest­lohn von 9,82 Euro pro Stunde. Dies ist der aktuelle allge­mein­gül­tige Mindest­lohn, der ebenfalls in weite­ren Stufen erhöht werden soll. Der gesetz­li­che Mindest­lohn soll nach dem Koali­ti­ons­ver­trag der aktuel­len Regie­rung auf 12 Euro pro Stunde angeho­ben werden.