Die Dokumen­ta­tion in der Pflege ist einer der wichtigs­ten Bestand­teile der pflege­ri­schen Praxis. Sie ist aber zugleich ein ungelieb­tes Thema, denn abgese­hen von mit ihr verbun­de­nen haftungs­recht­li­chen Risiken bedeu­tet die Pflege­do­ku­men­ta­tion immer auch ein enormer bürokra­ti­scher Aufwand. Das haben auch die politi­schen Akteure erkannt – eine Maßnahme war deshalb beispiels­weise die Einfüh­rung eines „Struk­tur­mo­dells“, das seit 2015 bundes­weit einge­führt wird und vor allem dem bürokra­ti­schen Aufwand in der Langzeit­pflege entge­gen wirken soll. Schließ­lich wird laut Statis­ti­schem Bundes­amt 13 % der Arbeits­zeit von Pflege­kräf­ten für die Pflege­do­ku­men­ta­tion aufge­wen­det, das entspricht jährli­chen Kosten in Höhe von rund 2,7 Milli­ar­den Euro – vor diesem Hinter­grund erscheint eine Entbü­ro­kra­ti­sie­rung in der Pflege also durch­aus als eine sinnvolle Maßnahme.

Gerhard Herrmann zur Enbüro­kra­ti­sie­rung in der Pflege

Nach einer Einschät­zung zur Entbü­ro­kra­ti­sie­rung in der Pflege im Allge­mei­nen hat die Redak­tion der Rechts­de­pe­sche daher den Abtei­lungs­lei­ter im Minis­te­rium für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les von Nordrhein-Westfa­len, Gerhard Herrmann, befragt. Wir wollten wissen, inwie­fern die Akteure in der Pflege tatsäch­lich von der Entbü­ro­kra­ti­sie­rung profi­tie­ren. „Positiv ist auf jeden Fall auf der Seite der Pflegen­den, dass sie mehr Zeit haben für das, was sie sich wünschen. Sie wünschen sich mehr Pflege­mög­lich­kei­ten mit den Menschen direkt, nicht am Bett, sondern sozusa­gen im gesam­ten Pflege­pro­zess tätig zu werden“, erklärt Herrmann. Damit einher gehen außer­dem eine höhere Arbeits­zu­frie­den­heit sowie mehr zur Verfü­gung stehende Zeit, wodurch zugleich insge­samt die Quali­tät in der Patien­ten­ver­sor­gung angeho­ben werde.

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Auch auf die Frage, worin die größten Heraus­for­de­run­gen beim Thema Entbü­ro­kra­ti­sie­rung liegen, hat Gerhard Herrmann eine Antwort. Sie bestehen ihm zufolge in der Verän­de­rung von Prozes­sen, die immer auch ein Umden­ken der Prozess­an­wen­der, also der Pflegen­den, erfor­dern. Das könne auch Unsicher­hei­ten hervor­ru­fen. Daher sei es wichtig, dass solche Verän­de­run­gen immer unter­stützt werden, etwa durch Erklä­run­gen, Diskus­sio­nen, Fortbil­dun­gen.

Positiv zu verzeich­nende Effekte durch bereits einge­führte Maßnah­men zur Entbü­ro­kra­ti­sie­rung sieht Herrmann vor allem darin, dass auch zwischen den einzel­nen Profes­sio­nen – beispiels­weise zwischen Ärzten und Pflegen­den – ein größe­res gemein­sa­mes Verständ­nis des Prozes­ses gebe. Die daraus resul­tie­rende bessere Zusam­men­ar­beit sei zugleich ein Gewinn für die betrof­fe­nen Patien­ten und Pflege­be­dürf­ti­gen: „Gemein­sa­mes Verständ­nis von etwas schafft Vertrauen und das schafft bessere Zusam­men­ar­beit und dadurch, glaube ich, einen Gewinn – einen Gewinn nicht nur für die betei­lig­ten Akteure – sondern auch für die betrof­fe­nen Patien­ten und Patien­tin­nen und Pflege­be­dürf­ti­gen“, so Herrmann abschlie­ßend.

Das Inter­view mit Gerhard Herrmann wurde am 24.5.2018 auf dem JuraHe­alth Congress in den Kölner Sartory-Sälen gehal­ten.