Gefahr erkannt – Gefahr gebannt
Mögliche Haftungsfragen bei der Erwachsenenbildung mit demenziell erkrankten Personen
Haftungsfragen stehen oft im Mittelpunkt, wenn Bildungseinrichtungen Angebote für demenziell erkrankte Menschen unterbreiten. Obwohl Erwachsene grundsätzlich als eigenverantwortlich gelten, können bei kognitiven Einschränkungen wie einer Demenzerkrankung besondere Sorgfaltspflichten entstehen – sowohl für die Bildungseinrichtung selbst als auch für Dozenten und Gesundheitseinrichtungen, welche die demenziell erkrankten Personen zu den Fortbildungsveranstaltungen entsenden.