Cannabis Pflanze
Geht es nach dem Willen der BÄK und der AkdÄ, sollen Patien­ten bald canna­bo­id­hal­tige Medika­mente bekom­men dürfen. Bild: Xtip/Pixabay.com

Die Kosten­über­nahme für getrock­nete Canna­bis­blü­ten lehnen BÄK und AkdÄ dagegen ab. Für den medizi­ni­schen Einsatz von Medizi­nal-Canna­bis­blü­ten fehle es bislang an ausrei­chen­der wissen­schaft­li­cher Evidenz, betonen BÄK und AkdÄ in ihrer Stellung­nahme zu dem Regie­rungs­ent­wurf eines Geset­zes zur Änderung betäu­bungs­mit­tel­recht­li­cher und anderer Vorschrif­ten. Der Gesetz­ent­wurf ist am 21. Septem­ber 2016 zusam­men mit einem Antrag der Linken Gegen­stand einer öffent­li­chen Anhörung des Gesund­heits­aus­schus­ses des Bundes­tags.

BÄK und AkdÄ begrü­ßen, dass die im Referen­ten­ent­wurf noch vorge­se­hene Anwen­dung der Chroni­ker-Richt­li­nie als Voraus­set­zung zum Nachweis einer chroni­schen Erkran­kung, mit der ein Anspruch auf eine Verord­nung von canna­bi­no­id­hal­ti­gen Medika­men­ten verbun­den war, im Regie­rungs­ent­wurf durch eine allge­meine Regelung zum Vorlie­gen einer schwer­wie­gen­den Erkran­kung ersetzt worden ist. Das vorge­se­hene Verfah­ren zur Erhebung und Verar­bei­tung von perso­nen­be­zo­ge­nen Patien­ten­da­ten lehnen BÄK und AkdÄ ab, da es hierfür an der erfor­der­li­chen daten­schutz­recht­li­chen Grund­lage fehle.