Die Kostenübernahme für getrocknete Cannabisblüten lehnen BÄK und AkdÄ dagegen ab. Für den medizinischen Einsatz von Medizinal-Cannabisblüten fehle es bislang an ausreichender wissenschaftlicher Evidenz, betonen BÄK und AkdÄ in ihrer Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Der Gesetzentwurf ist am 21. September 2016 zusammen mit einem Antrag der Linken Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags.
BÄK und AkdÄ begrüßen, dass die im Referentenentwurf noch vorgesehene Anwendung der Chroniker-Richtlinie als Voraussetzung zum Nachweis einer chronischen Erkrankung, mit der ein Anspruch auf eine Verordnung von cannabinoidhaltigen Medikamenten verbunden war, im Regierungsentwurf durch eine allgemeine Regelung zum Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung ersetzt worden ist. Das vorgesehene Verfahren zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Patientendaten lehnen BÄK und AkdÄ ab, da es hierfür an der erforderlichen datenschutzrechtlichen Grundlage fehle.