Betrug
Wer eine Krank­heit vortäuscht, um im Kranken­haus schla­fen zu können, begeht Betrug (Symbol­bild). Bild: © Alessan­dro­guer­ri­ero | Dreamstime.com

Betrug in 60 Fällen

Wegen gewerbs­mä­ßi­gen Betrugs in 60 Fällen wurde ein Mann vor dem Amtsge­richt Lehrte angeklagt. Er soll unter anderem in Kranken­häu­sern in Hanno­ver, Celle, Northeim und Osnabrück Krank­hei­ten vorge­täuscht haben, um aufge­nom­men zu werden und dort schla­fen zu können. Er verbrachte jeweils einen oder mehrere Tage in den Kranken­häu­sern. Die Fälle sollen sich im Zeitraum von April bis Septem­ber 2024 ereig­net haben.

Vor Gericht gab der 38-Jährige schließ­lich alle Fälle zu und wurde zu drei Jahren und drei Monaten Haft verur­teilt. Seiner Kranken­kasse hat er einen Schaden in Höhe von etwa 120.000 Euro verur­sacht.

Angeklag­ter hat Persön­lich­keits­stö­rung

Das Gericht bezeich­nete das Vorge­hen des Mannes als struk­tu­riert. Er habe Schwä­chen inner­halb des Systems erkannt und „das beste für sich rausge­holt“, so die Richter. Wegen einer Persön­lich­keits­stö­rung mit „disso­zial-narziss­ti­schen“ Zügen wurde der Angeklagte als vermin­dert schuld­fä­hig einge­stuft.

Der aus Hildes­heim stammende Mann sprach Medien­be­rich­ten zufolge vor Gericht selbst von einer „Zwangs­stö­rung“. Er lebte in Unter­künf­ten für Wohnungs­lose und war schon zuvor durch ähnli­che Taten auffäl­lig gewor­den. Damals hatte das Landge­richt Hildes­heim den Mann wegen nicht berech­tig­ten Kranken­haus­auf­ent­hal­ten in 100 Fällen verur­teilt.

Nach diesen Fällen sei er in eine Alkohol­sucht abgestürzt, erklärte er vor Gericht. In Zuge dessen sei er auch depres­siv erkrankt und in einer Klinik behan­delt worden. Danach hätten ihm Stimmen gesagt, er solle wieder Kranken­häu­ser aufsu­chen.

Dass der Angeklagte Stimmen gehört habe, sei für die Richter nicht plausi­bel. Der Mann sei einfach lieber in Kranken­häu­sern unter­ge­bracht gewesen, als in Wohnungs­lo­sen-Unter­künf­ten. Er solle froh sein, die vorge­täusch­ten Krank­hei­ten nicht wirklich zu haben, so die Richter.